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Hundeschulen in Brandenburg

68 Orte in Brandenburg haben eine eigene Seite mit allen Hundeschulen, Trainern und Vereinen im Umkreis von 15 km.

Alle Orte in Brandenburg

Die Zahl nennt die Einträge im Umkreis von 15 km.

Das Bundesland Brandenburg besticht mit seiner Vielfältigkeit. Auf rund 29.600 Quadratmetern leben die 2,53 Millionen Brandenburger sowohl in städtischen Gebieten als auch auf dem Land. Brandenburg bietet mit folgenden Naturparks, Biosphärenreservate und Schutzgebiete eine hohe Lebensqualität für Hundehalter/innen und ihre Vierbeiner:
  • Märkische Schweiz
  • Spreewald
  • Unteres Odertal
  • Hoher Fläming
  • Westhavelland
  • Stechlin-Ruppiner Land
  • Niederlausitzer Heidelandschaft
  • Uckermärkische Seen
Die hohe Naturvielfalt Brandenburgs schafft die idealen Voraussetzungen für die Hundehaltung, weshalb über 4.000 Vierbeiner ihr Leben mit den Einwohnern teilen. Darunter zählen aber nicht nur Hunde auf dem Land, sondern auch die Stadthunde. Denn auch in den Städten, wie zum Beispiel Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt an der Oder, sind die Vierbeiner als Alltagsbegleiter sehr beliebt. Damit das harmonische Zusammenleben zwischen dem Halter und seinem Hund reibungslos funktioniert, ist eine gute Hundeerziehung unabdinglich. Deswegen finden interessierte Hundehalter/innen zahlreiche Hundeschulen und Hundetrainer in ländlichen Gebieten und in der Stadt. Sie geben dem Halter professionelle Unterstützung in Sachen Erziehung, um das gewünschte Verhalten des Hundes schnell und kompetent zu erreichen. Zudem ist es bei der Hundehaltung wichtig, sich über die geltenden Rahmenbedingungen in Brandenburg im Klaren zu sein.

Vorschriften für Hundehalter/innen in Brandenburg

Seit dem 1. Juli 2024 gilt die neue Hundehalterverordnung, sie löst die Verordnung von 2004 ab. Grundlage ist § 25a des Ordnungsbehördengesetzes.

Hundeführerschein und Sachkunde

Eine Sachkundeprüfung müssen nur Halter von Hunden ablegen, die nach einem Vorfall als gefährlich eingestuft wurden. Eine Rasseliste gibt es seit Juli 2024 nicht mehr. Einen Überblick über alle Länder gibt unser Ratgeber Hundeführerschein.

Gefährliche Hunde

Eine Rasseliste gibt es nicht mehr. Hunde, die früher allein wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit Juli 2024 als nicht mehr gefährlich. Gefährlich ist nur noch ein Hund, den die Behörde nach einem Vorfall so einstuft, etwa nach einem Biss oder wiederholtem Anspringen. Für ihn braucht der Halter eine Erlaubnis mit berechtigtem Interesse, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Chip und Haftpflicht (mindestens 500.000 € für Personen-, 250.000 € für sonstige Schäden).

Chip, Haftpflicht und Register

Jeder Hund braucht ab acht Wochen einen Chip und muss beim Ordnungsamt angezeigt werden. Eine Haftpflicht ist nur für gefährliche Hunde Pflicht.

Leinenpflicht in Brandenburg

An die Leine müssen Hunde bei Veranstaltungen, in Parks und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebieten), auf Sport- und Campingplätzen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Verkehrsmitteln sowie in Mehrfamilienhäusern. Gemeinden können mehr vorschreiben.

Im Wald dürfen Hunde das ganze Jahr nur angeleint mitgeführt werden. Außerhalb des Waldes kann die Gemeinde für bestimmte Gebiete eine Leinenpflicht anordnen.

Stand: Oktober 2026, geprüft an den amtlichen Gesetzestexten. Grundlage: Hundehalterverordnung 2024, Waldgesetz des Landes Brandenburg. Gemeinden können strengere Regeln erlassen, verbindliche Auskunft gibt das Ordnungsamt.

So findest du eine gute Hundeschule in Brandenburg

Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
  • Qualifikationen in Theorie und Praxis: Hundeerzieher/innen bzw. Hundetrainer/innen ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher gibt es weder eine Ausbildungsordnung noch anerkannte Ausbildungsstätten. Gute Hundetrainer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Hunden und haben eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhalten und Erziehung durchlaufen.
  • Moderne Erziehungsmethoden: Die Trainer sollten auf Basis verhaltensbiologischer Grundlagen arbeiten und auf veralteten Erziehungskonzepte verzichten. Konkret heißt das, dass der Hund nicht bestraft oder unter Druck gesetzt wird. Des Weiteren sollten keine Begriffe wie Alphatier, Rudel, vererbte bzw. angeborene Rudelstellung, Unterordnung oder Welpenschutz fallen. Solche Bezeichnungen lassen auf eine veraltete Sichtweise schließen, die mit heutigen Erkenntnissen nicht vereinbar ist.
  • Einbindung des Halters: Gute Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch. Der Halter wird aktiv mit eingebunden. Zudem wird ihm das beobachtende Verhalten seines Hundes sachlich und verständlich erklärt.
  • Schnupperstunden: Interessierte Hundehalter/innen gewinnen so einen Eindruck der professionellen Arbeit der Trainer und können so ihre Bedenken ausräumen.
  • Interesse am Hund: Die Trainer sollten sich über den Gesundheitszustand und die Vorgeschichte des Hundes informieren. Nur so kann ein individuelles Training erfolgen.
  • Belohnung: Wenn sich die Hunde wie gewünscht verhalten, so arbeiten professionelle Hundeschulen mit positiven Verstärkern. Belohnt werden die Hunde mit Futter, Lob oder Zuwendung. Reagiert der Hund allerdings anders als gewollt, ignorieren die Trainer sein Verhalten und bringen dem Vierbeiner eine alternative Verhaltensweise bei.

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