In der Hauptstadt von Deutschland leben rund 3,7 Millionen Einwohner. Die Berliner beweisen ein großes Herz für Tiere, speziell für Hunde. So leben mehr als 110.000 der Vierbeiner in Berliners Haushalten. In Berlin gibt es einige schöne Stadtparks, Hundewiesen, Hundeparks, die Spree und die Havel, die zu ausgelassenen Spaziergängen zwischen dem Halter und seinem Hund einladen.
Dazu zählen unter anderem der Botanische Garten, der Tiergarten, der Tempelhofer Park, der Mauerpark du der Viktoriapark in Kreuzberg. Wer mit seinem Hund aber nicht nur im Grünen spazieren gehen möchte, der erlebt auch sehenswürdige Routen durch Berlins Bezirken wie Neukölln, Tempelhof, Kreuzberg, Köpenick, Treptow, Mitte, Friedrichshain, Charlottenburg, Marzahn, und Spandau. Zu den schönsten Stadtvierteln Berlins gehören:
- Bergmannkiez
- Alt-Treptow
- Simon-Dach-Kiez
- Wrangelkiez
- Gräfekiez
- Wedding
- Prenzlauer Berg
- Neukölln
- Rixdorf
Damit das harmonische Zusammenleben zwischen dem besten Freund des Menschen und seinem Halter auch in jeder Situation funktioniert, ist eine gute Hundeerziehung unabdinglich. Als erste Anlaufstelle, neben den vielen Tierärzten und Tierärztinnen Berlins, sind die Hundeschulen und die Hundetrainer. Sie unterstützen interessierte Halter/innen im Umgang mit ihren Vierbeinern. Denn unerzogene Hunde machen schnell was sie wollen, wodurch der Spaziergang zur Tortur werden kann.
Vorschriften für Hundehalter/innen in Berlin
Hundehalter/innen in Berlin sind verpflichtet auf eigene Kosten ihren Hund im sogenannten Hunderegister zu registrieren. Das dient in erste Linie der Durchsetzung des Berliner Hundegesetzes, aber auch dem Vollzug des Tierschutzgesetzes sowie der Durchführung der Aufgaben des Hundesteuergesetzes.
Das Berliner Hundegesetz regelt den Umgang mit Hunden, die im Volksmund unter dem Begriff Kampfhunde zusammengefasst werden. Nur noch drei Rassen und ihre Mischlinge gelten als generell gefährlich für Mensch und Tier:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
Hunde dieser Rassen müssen umgehend der örtlichen Behörde gemeldet werden und die Halter/innen müssen bestimmte Auflagen erfüllen:
- Haltungsort:
Der Halter hat bei Anmeldung nachzuweisen, dass das Tier dauerhaft an einem Ort gehalten wird.
- Herkunft des Tieres:
Die legale Herkunft des Hundes ist zweifelsfrei nachzuweisen. Das Tier darf nicht illegal nach Deutschland importiert worden sein.
- Sachkundenachweis:
Der Halter hat nachzuweisen, dass er für das Führen gefährlicher Hunde befähigt ist. Hierfür ist ein Sachkundenachweis vorzulegen. Für diesen legt der Halter eine theoretische und eine praktische Prüfung ab.
- Führungszeugnis:
Die Zuverlässigkeit des Halters ist eindeutig nachzuweisen. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ist deshalb unabdingbar.
- Wesenstest:
Das Tier hat im Rahmen eines Wesenstestes seine Gefährlichkeit zu widerlegen.
- Haftpflichtversicherung:
Jeder Halter eines Listenhundes ist dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Maulkorb- und Leinenpflicht:
Auch bei bestandenem Wesenstest bleibt der Maulkorbzwang für Listenhunde bestehen. Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist hingegen auf Antrag möglich.
- Vorstellung:
Wenn der Halter das Tier bei der zuständigen Behörde anmeldet, ist das Tier mitzuführen.
Leinenpflicht in Berlin
In Berlin gilt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde in der Öffentlichkeit. Dies gilt jedoch nur für Hunde, die nach dem Inkrafttreten des Berliner Hundegesetz im Juli 2016 angemeldet wurden.
Wer seinem Hund trotz Gesetz freien Auslauf gewähren möchte, kann eine Sachkundeprüfung ablegen, die auch Hundeführerschein genannt wird. Damit darf der Hund auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen frei laufen. In Parks müssen Hunde hingegen immer angeleint sein.
So findest du eine gute Hundeschule in Berlin
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
- Qualifikationen in Theorie und Praxis:
Hundeerzieher/innen bzw. Hundetrainer/innen ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher gibt es weder eine Ausbildungsordnung noch anerkannte Ausbildungsstätten. Gute Hundetrainer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Hunden und haben eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhalten und Erziehung durchlaufen.
- Moderne Erziehungsmethoden:
Die Trainer sollten auf Basis verhaltensbiologischer Grundlagen arbeiten und auf veralteten Erziehungskonzepte verzichten. Konkret heißt das, dass der Hund nicht bestraft oder unter Druck gesetzt wird. Des Weiteren sollten keine Begriffe wie Alphatier, Rudel, vererbte bzw. angeborene Rudelstellung, Unterordnung oder Welpenschutz fallen. Solche Bezeichnungen lassen auf eine veraltete Sichtweise schließen, die mit heutigen Erkenntnissen nicht vereinbar ist.
- Einbindung des Halters:
Gute Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch. Der Halter wird aktiv mit eingebunden. Zudem wird ihm das beobachtende Verhalten seines Hundes sachlich und verständlich erklärt.
- Schnupperstunden:
Interessierte Hundehalter/innen gewinnen so einen Eindruck der professionellen Arbeit der Trainer und können so ihre Bedenken ausräumen.
- Interesse am Hund:
Die Trainer sollten sich über den Gesundheitszustand und die Vorgeschichte des Hundes informieren. Nur so kann ein individuelles Training erfolgen.
- Belohnung:
Wenn sich die Hunde wie gewünscht verhalten, so arbeiten professionelle Hundeschulen mit positiven Verstärkern. Belohnt werden die Hunde mit Futter, Lob oder Zuwendung. Reagiert der Hund allerdings anders als gewollt, ignorieren die Trainer sein Verhalten und bringen dem Vierbeiner eine alternative Verhaltensweise bei.
Hundeschulen in Berlin