Auf den rund 19.850 Quadratkilometern des Bundeslandes Rheinland-Pfalz leben ca. 4,1 Millionen Einwohner/innen. Das Bundesland bietet für die Bewohner/innen und Urlauber/innen einige schönen Naturlandschaften. Folgende Naturgebiete lohnen sich für einen Ausflug mit den Vierbeinern allemal:
Aber nicht nur an Spaziergängen in den vielen ländlichen Gebieten von Rheinland-Pfalz erfreuen sich die Halter/innen und ihre Hunde. In Rheinland-Pfalz gibt es auch einige reizvolle Städte wie Mainz, Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern, Trier und Koblenz. Hier gibt es neben großartigen Sehenswürdigkeiten auch viele Hundewiesen und Hundeparks, die zum ausgelassenen Toben des Vierbeiners einladen.
Es ist egal, ob man mit seinem Hund auf dem Land oder in der Stadt unterwegs ist, eine gute Hundeerziehung ist unausweichlich. Wer sich dazu eine helfende Hand holen oder einfach einen kompetenten Ansprechpartner an der Seite haben möchte, der wendet sich an die zahlreichen Hundeschulen und Hundetrainer in Rheinland-Pfalz. Sie sind nicht nur spezialisiert auf Problemhunde, sondern fördern aktiv den Gehorsam jedes Vierbeiners. Zudem stärkt ein Besuch der Hundeschule die Bindung zwischen Halter/in und Hund, aber auch das Sozialverhalten des Hundes wird durch den Kontakt mit den anderen Vierbeinern gestärkt.
INHALTSÜBERSICHT
Das Landesgesetz über gefährliche Hunde regelt in Rheinland-Pfalz den Umgang mit sogenannten Kampfhunden und gefährlichen Hunden. Hier werden gefährliche Hunde in zwei Kategorien eingeteilt und die Haltung ist nur unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Hunde in Kategorie 1 gelten allein durch ihre Rasse als Gefahr für Mensch und Tier. Dazu gehören folgende drei Rassen und ihre Mischlinge:
In Kategorie 2 gehören alle Hunde, die durch ihr Wesen als gefährlich gelten. Folgende Verhaltensweisen gelten als auffällig und ziehen einen Wesenstest nach sich:
Wer sich einen Hund aus Kategorie 1 oder 2 halten möchte, der hat bestimmte Auflagen zu erfüllen:
Zudem ist die Hundesteuer in Rheinland-Pfalz bei Listenhunden höher als bei nicht gelisteten Vierbeinern. Der genaue Betrag variiert von Kommune zu Kommune.
In Rheinland-Pfalz gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Selbst in Wäldern sind die Bestimmungen milder als in anderen Bundesländern. Hier dürfen die Vierbeiner ohne Leine geführt werden. Allerdings muss der Hund auf Pfiff oder Zuruf gehorchen und darf beim Freilauf keine Wildtiere aufspüren und ihnen nachstellen.
Jedoch kann jede Gemeinde Sonderregelungen festlegen. Auch in Naturschutzgebieten gelten häufig gesonderte Bestimmungen.
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden.
Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
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