Das Bundesland Baden-Württemberg gehört mit seinen über 11 Millionen Einwohner/innen zu dem drittgrößten unserer insgesamt sechszehn Bundesländer in Deutschland. Die Einwohner des Landes haben ein großes Herz für Vierbeiner. So leben mehr als eine Millionen Hunde als weiteres Familienmitglied in den Haushalten. Da gibt es für die Hundeschulen, Hundetrainer und Tierärzte alle Hände voll zu tun.
Dem südwestlich gelegene Baden-Württemberg zeichnet eine beachtliche Fläche an ländlichem Raum aus. Die vielen naturnahen Ausflugsziele, Naturschutzgebiete, Felder und Wiesen bieten eine hohe Lebensqualität für Mensch und Tier.
Besonders folgende Naturräume tragen dazu bei und sind einen Ausflug wert:
Ländliche Gebiete eignen sich optimal für die Hundehaltung. Somit sind die zahlreichen Hundebesitzer auf dem Land, potentielle Kunden für die Hundeschulen und Hundetrainer in Baden-Württemberg. Sie sorgen für ein harmonisch Zusammenleben zwischen dem Vierbeiner und seinem Halter.
Aber nicht nur für die Einwohner auf dem Land gibt es Unterstützung bei der Hundeerziehung, sondern auch für die Bewohner in den Städten. Hier genießen die Hundebesitzer eine beachtliche Auswahl an Hundeschulen, Hundetrainer und Hundesportvereinen in beispielsweise Stuttgart, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Reutlingen, Pforzheim, Heilbronn und Ulm.
Die gute Erziehung seines Hundes ist allerdings unabdinglich, damit der Hund nicht macht, was er will. Dabei ist es egal, ob man mit seinem Hund in der Stadt oder auf dem Land spazieren geht. Damit der Spaziergang nicht zu einer anstrengenden Qual wird, kümmern sich geschulte Hundetrainer um die Erziehung der Vierbeiner.
INHALTSÜBERSICHT
Die Voraussetzung der Hundehaltung ist in der Polizeiverordnung in Baden-Württemberg festgehalten. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass Hunde so gehalten und beaufsichtigt werden, dass keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Dabei werden die Hunderassen in zwei wesentliche Kategorien unterteilt:
Laut der Kampfhundeverordnung in Baden-Württemberg gelten folgende drei Hunderassen und ihre Mischlinge als besonders gefährlich und aggressiv:
Eine Prüfung seines Hundes dieser Rasse, vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer, können die Gefahr und die Aggressivität dieses Hundes widerlegen. Damit die Kampfhundeeigenschaft wirklich widerlegt ist, bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde.
Für weitere neun Rassen kann die Eigenschaft als Kampfhund durch die entsprechende Prüfung und die Ortspolizeibehörde auferlegt werden, sofern sich eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier bestätigen lassen. Darunter zählen:
Ein Hund, unabhängig von seiner Rasse, kann auch als gefährlich für Mensch oder Tier eingestuft werden. Halter/innen von Kampfhunde und gefährliche Hunde müssen bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu zählt:
In Baden-Württemberg gibt es keinen generellen Leinenzwang, mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen sowie Wassertretanlagen. Jedoch gibt es für die Landeshauptstadt Stuttgart eine gesonderte Verordnung. Das Anleinen ist hier in folgenden Situationen vorgeschrieben:
Somit ist es dem Hundehalter in Stuttgart nur gestattet seinen Hund auf öffentlichen Straßen frei laufen zu lassen. Dabei muss der Halter in der Lage sein, im Ernstfall seinen Hund schnell unter Kontrolle zu bringen.
Vorsicht ist außerdem auch in den Jagdrevieren geboten, dort veranschlagt die Landesregierung ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro für einen freilaufenden Hund.
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
© 2024 hundeschule.net • Impressum • Datenschutz