Hundeschulen in Baden-Württemberg
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Hundeschulen in Baden-Württemberg

Das Bundesland Baden-Württemberg gehört mit seinen über 11 Millionen Einwohner/innen zu dem drittgrößten unserer insgesamt sechszehn Bundesländer in Deutschland. Die Einwohner des Landes haben ein großes Herz für Vierbeiner. So leben mehr als eine Millionen Hunde als weiteres Familienmitglied in den Haushalten. Da gibt es für die Hundeschulen, Hundetrainer und Tierärzte alle Hände voll zu tun.

Dem südwestlich gelegene Baden-Württemberg zeichnet eine beachtliche Fläche an ländlichem Raum aus. Die vielen naturnahen Ausflugsziele, Naturschutzgebiete, Felder und Wiesen bieten eine hohe Lebensqualität für Mensch und Tier.

Besonders folgende Naturräume tragen dazu bei und sind einen Ausflug wert:

  • Schwäbisch Alb
  • Alpenvorland
  • Nördlinger Ries
  • Allgäu
  • Schwarzwald
  • Odenwald
  • Oberrheinische Tiefebene
  • Keuperland
  • Spessart
  • Hochrheingebiet

Ländliche Gebiete eignen sich optimal für die Hundehaltung. Somit sind die zahlreichen Hundebesitzer auf dem Land, potentielle Kunden für die Hundeschulen und Hundetrainer in Baden-Württemberg. Sie sorgen für ein harmonisch Zusammenleben zwischen dem Vierbeiner und seinem Halter.

Aber nicht nur für die Einwohner auf dem Land gibt es Unterstützung bei der Hundeerziehung, sondern auch für die Bewohner in den Städten. Hier genießen die Hundebesitzer eine beachtliche Auswahl an Hundeschulen, Hundetrainer und Hundesportvereinen in beispielsweise Stuttgart, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Reutlingen, Pforzheim, Heilbronn und Ulm.

Die gute Erziehung seines Hundes ist allerdings unabdinglich, damit der Hund nicht macht, was er will. Dabei ist es egal, ob man mit seinem Hund in der Stadt oder auf dem Land spazieren geht. Damit der Spaziergang nicht zu einer anstrengenden Qual wird, kümmern sich geschulte Hundetrainer um die Erziehung der Vierbeiner.

Vorschriften für Hundehalter/innen in Baden-Württemberg

Die Voraussetzung der Hundehaltung ist in der Polizeiverordnung in Baden-Württemberg festgehalten. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass Hunde so gehalten und beaufsichtigt werden, dass keine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Mensch und Tier ausgeht. Dabei werden die Hunderassen in zwei wesentliche Kategorien unterteilt:

  • Gefährliche Rassen, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt werden.
  • Rassen, die im Einzelfall als Gefahr eingestuft werden. Hierunter zählen Hunde, die gegenüber Mensch oder Tier durch aggressives und bissiges Verhalten gefährlich werden können.

Laut der Kampfhundeverordnung in Baden-Württemberg gelten folgende drei Hunderassen und ihre Mischlinge als besonders gefährlich und aggressiv:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Eine Prüfung seines Hundes dieser Rasse, vor einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem Polizeihundeführer, können die Gefahr und die Aggressivität dieses Hundes widerlegen. Damit die Kampfhundeeigenschaft wirklich widerlegt ist, bedarf es einer amtlichen Feststellung durch die Ortspolizeibehörde.

Für weitere neun Rassen kann die Eigenschaft als Kampfhund durch die entsprechende Prüfung und die Ortspolizeibehörde auferlegt werden, sofern sich eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Mensch und Tier bestätigen lassen. Darunter zählen:

  • Bordeaux Dogge
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Tosa Inu

Ein Hund, unabhängig von seiner Rasse, kann auch als gefährlich für Mensch oder Tier eingestuft werden. Halter/innen von Kampfhunde und gefährliche Hunde müssen bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu zählt:

  • Ein Leinen- und Maulkorbzwang außerhalb des eigenen Grundstücks.
  • Die Leinenlänge darf höchstens zwei Meter betragen. Davon ausgenommen sind eingezäunte und ausgewiesene Hundeauslaufflächen, sofern die Gefahr für Mensch und Tier ausgeschlossen ist.
  • Der Hundehalter darf einen gefährlichen Hund nur führen, wenn er zuverlässig und dem Hund körperlich gewachsen ist.
  • Zudem muss der Halter sein Personaldokument und die entsprechende Erlaubnis mitführen.
  • Ein gefährlicher Hund darf nicht zusammen mit anderen Hunden geführt werden.

Leinenpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es keinen generellen Leinenzwang, mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen sowie Wassertretanlagen. Jedoch gibt es für die Landeshauptstadt Stuttgart eine gesonderte Verordnung. Das Anleinen ist hier in folgenden Situationen vorgeschrieben:

  • Für das gesamte Stadtgebiet Stuttgarts und für alle Grünflächen des Stadtkreises.
  • In öffentlichen Anlagen, Fußgängerzonen, Menschenansammlungen, an Haltestellen und auf dem Neckardamm.

Somit ist es dem Hundehalter in Stuttgart nur gestattet seinen Hund auf öffentlichen Straßen frei laufen zu lassen. Dabei muss der Halter in der Lage sein, im Ernstfall seinen Hund schnell unter Kontrolle zu bringen.

Vorsicht ist außerdem auch in den Jagdrevieren geboten, dort veranschlagt die Landesregierung ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro für einen freilaufenden Hund.

So findest du eine gute Hundeschule in Baden-Württemberg

Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:

  • Qualifikationen in Theorie und Praxis:
    Hundeerzieher/innen bzw. Hundetrainer/innen ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher gibt es weder eine Ausbildungsordnung noch anerkannte Ausbildungsstätten. Gute Hundetrainer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Hunden und haben eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhalten und Erziehung durchlaufen.
  • Moderne Erziehungsmethoden:
    Die Trainer sollten auf Basis verhaltensbiologischer Grundlagen arbeiten und auf veralteten Erziehungskonzepte verzichten. Konkret heißt das, dass der Hund nicht bestraft oder unter Druck gesetzt wird. Des Weiteren sollten keine Begriffe wie Alphatier, Rudel, vererbte bzw. angeborene Rudelstellung, Unterordnung oder Welpenschutz fallen. Solche Bezeichnungen lassen auf eine veraltete Sichtweise schließen, die mit heutigen Erkenntnissen nicht vereinbar ist.
  • Einbindung des Halters:
    Gute Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch. Der Halter wird aktiv mit eingebunden. Zudem wird ihm das beobachtende Verhalten seines Hundes sachlich und verständlich erklärt.
  • Schnupperstunden:
    Interessierte Hundehalter/innen gewinnen so einen Eindruck der professionellen Arbeit der Trainer und können so ihre Bedenken ausräumen.
  • Interesse am Hund:
    Die Trainer sollten sich über den Gesundheitszustand und die Vorgeschichte des Hundes informieren. Nur so kann ein individuelles Training erfolgen.
  • Belohnung:
    Wenn sich die Hunde wie gewünscht verhalten, so arbeiten professionelle Hundeschulen mit positiven Verstärkern. Belohnt werden die Hunde mit Futter, Lob oder Zuwendung. Reagiert der Hund allerdings anders als gewollt, ignorieren die Trainer sein Verhalten und bringen dem Vierbeiner eine alternative Verhaltensweise bei.

Hundeschulen in Baden-Württemberg

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