Hundeschulen in Schleswig-Holstein
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Hundeschulen in Schleswig-Holstein

Nur das Bundesland Schleswig-Holstein grenzt in Deutschland direkt an die Nordsee und Ostsee, wodurch es zu einem interessanten Reisegebiet für alle Urlauber wird. Die zwei riesigen Küste, die vielen Ferienhäuser und Ferienwohnungen laden regelrecht dazu ein, entspannte Tage oder Wochen hier zu verbringen.

Viele der Urlauber reisen mit ihrem treuen Vierbeiner an. Aber auch die rund 2,9 Millionen Einwohner/innen sind sehr tierlieb und teilen ihr Leben mit dem bekanntlich besten Freund des Menschen. Dass das Bundesland Schleswig-Holstein ideale Bedingungen für die Hundehaltung bietet, steht außer Frage. In den folgenden Landschaften Schleswig-Holsteins lässt es sich wunderbar Zeit mit seinem geliebten Vierbeiner verbringen:

  • Die Marsch
  • die hohe und niedere Geest
  • das Schleswig-Holsteinische Hügelland
  • Wattenmeer

Aber nicht nur die atemberaubende Landschaft hat Schleswig-Holstein zu bieten, sondern auch einige sehenswürdige Städte wie Kiel, Flensburg, Lübeck und Neumünster. Die Hundebesitzer/innen in den Städten profitieren von den vielen schönen Parkanlagen, Hundewiesen und Hundeparks.

Zudem haben sie hier eine große Auswahl an Tierärzten, Hundetrainern, Hundeschulen und Hundevereine. Hundetrainer und Hundeschulen in Schleswig-Holstein unterstützen die Halter/innen bei der Erziehung ihres Hundes und fungieren als kompetenter Ansprechpartner. Zudem kann sich der Kontakt mit anderen Hunden in der Hundeschule positiv auf das Sozialverhalten des Hundes auswirken.

Vorschriften für Hundehalter/innen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es keine expliziten Listenhunde. Hunde werden hier nicht aufgrund der Rasse als potenziell gefährlich angesehen. Demnach ist nicht mehr die Rasse entscheidend für die Gefährlichkeit, sondern die Haltung. Alle Hundehalter/innen sind in Schleswig-Holstein daher zum Nachweis der Sachkunde verpflichtet. Erst wenn ein Hund verhaltensauffällig wurde, gilt er offiziell als gefährlich. Solche Verhaltensauffälligkeiten sind:

  • Beißattacke gegen einen Menschen
  • wiederholtes Anspringen eines Menschen oder Tieres in aggressiver oder bedrohlicher Weise
  • Beißattacke gegen ein anderes Tier
  • unkontrolliertes Hetzen und Jagen von Wild

Wird ein Hund als gefährlich eingestuft, ist sein Halter verpflichtet einen Hundeführerschein zu machen. Dieser beinhaltet eine theoretische und praktische Prüfung. Zudem darf dieser Hund außerhalb des eigenen Grundstücks nur mit Maulkorb und Leine geführt werden. In dieser Zeit gilt ein Zuchtverbot für den Hund. Nach zwei Jahren kann ein erneuter Wesenstest durchgeführt werden. Ist dieser bestanden, gelten keine Einschränkungen mehr.

Leinenpflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt eine Leinenpflicht an folgenden Orten:

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen (mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete)
  • bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbstgenutzten Räume oder Flächen – Im Grunde außerhalb der Wohnung
  • in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen
  • auf Friedhöfen
  • auf Märkten und in Messen

Außerdem gilt in der Zeit vom 1. April bis 30. September aus Naturschutzgründen ein Hundeverbot an den Stränden. Davon ausgenommen sind ausgewiesene Hundestrände.

Ein generelles Hundeverbot gilt außerdem in:

  • Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern
  • Theatern, Lichtspielhäusern, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen
  • Badeanstalten, auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen

So findest du eine gute Hundeschule in Baden-Württemberg

Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:

  • Qualifikationen in Theorie und Praxis:
    Hundeerzieher/innen bzw. Hundetrainer/innen ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher gibt es weder eine Ausbildungsordnung noch anerkannte Ausbildungsstätten. Gute Hundetrainer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Hunden und haben eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhalten und Erziehung durchlaufen.
  • Moderne Erziehungsmethoden:
    Die Trainer sollten auf Basis verhaltensbiologischer Grundlagen arbeiten und auf veralteten Erziehungskonzepte verzichten. Konkret heißt das, dass der Hund nicht bestraft oder unter Druck gesetzt wird. Des Weiteren sollten keine Begriffe wie Alphatier, Rudel, vererbte bzw. angeborene Rudelstellung, Unterordnung oder Welpenschutz fallen. Solche Bezeichnungen lassen auf eine veraltete Sichtweise schließen, die mit heutigen Erkenntnissen nicht vereinbar ist.
  • Einbindung des Halters:
    Gute Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch. Der Halter wird aktiv mit eingebunden. Zudem wird ihm das beobachtende Verhalten seines Hundes sachlich und verständlich erklärt.
  • Schnupperstunden:
    Interessierte Hundehalter/innen gewinnen so einen Eindruck der professionellen Arbeit der Trainer und können so ihre Bedenken ausräumen.
  • Interesse am Hund:
    Die Trainer sollten sich über den Gesundheitszustand und die Vorgeschichte des Hundes informieren. Nur so kann ein individuelles Training erfolgen.
  • Belohnung:
    Wenn sich die Hunde wie gewünscht verhalten, so arbeiten professionelle Hundeschulen mit positiven Verstärkern. Belohnt werden die Hunde mit Futter, Lob oder Zuwendung. Reagiert der Hund allerdings anders als gewollt, ignorieren die Trainer sein Verhalten und bringen dem Vierbeiner eine alternative Verhaltensweise bei.

Hundeschulen in Schleswig-Holstein

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