Hundeschulen in Schleswig-Holstein
52 Orte in Schleswig-Holstein haben eine eigene Seite mit allen Hundeschulen, Trainern und Vereinen im Umkreis von 15 km.
Alle Orte in Schleswig-Holstein
- A
- Ahrensburg53
- B
- Bad Bramstedt16
- Bad Oldesloe29
- Bad Schwartau28
- Bad Segeberg14
- Bargteheide42
- Barsbüttel69
- Brunsbüttel10
- Büdelsdorf7
- E
- Eckernförde8
- Elmshorn25
- Eutin11
- F
- Fehmarn
- Flensburg15
- G
- Geesthacht19
- Glinde54
- Glückstadt11
- H
- Halstenbek89
- Harrislee13
- Heide5
- Henstedt-Ulzburg29
- Husum4
- I
- Itzehoe18
- K
- Kaltenkirchen19
- Kiel34
- Kronshagen31
- L
- Lauenburg/Elbe26
- Lübeck29
- M
- Malente12
- Mölln14
- N
- Neumünster22
- Neustadt in Holstein13
- Norderstedt67
- P
- Pinneberg72
- Preetz27
- Q
- Quickborn52
- R
- Ratekau23
- Ratzeburg13
- Reinbek28
- Rellingen82
- Rendsburg7
- S
- Scharbeutz16
- Schenefeld84
- Schleswig13
- Schwarzenbek21
- Schwentinental38
- Stockelsdorf34
- Sylt
- T
- Tornesch47
- U
- Uetersen39
- W
- Wedel57
- Wentorf bei Hamburg28
Die Zahl nennt die Einträge im Umkreis von 15 km.
- Die Marsch
- die hohe und niedere Geest
- das Schleswig-Holsteinische Hügelland
- Wattenmeer
Vorschriften für Hundehalter/innen in Schleswig-Holstein
Maßgeblich ist das Hundegesetz Schleswig-Holstein, seit 2016 in Kraft. Für den Wald gilt das Landeswaldgesetz.
Hundeführerschein und Sachkunde
Einen Sachkundenachweis brauchen nur Halter von Hunden, die als gefährlich festgestellt wurden, eine Rasseliste gibt es nicht. Freiwillig abgelegt kann er die Hundesteuer senken, wenn die Gemeinde das vorsieht. Einen Überblick über alle Länder gibt unser Ratgeber Hundeführerschein.
Gefährliche Hunde
Eine Rasseliste gibt es nicht. Gefährlich ist ein Hund erst, wenn die Behörde das nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss oder wiederholtem Anspringen. Dann braucht der Halter eine Erlaubnis und muss mit diesem Hund die Sachkundeprüfung ablegen. Draußen gilt eine höchstens zwei Meter lange Leine und Maulkorb. Frühestens zwei Jahre nach der Einstufung und ein Jahr nach einem bestandenen Wesenstest kann der Halter die Aufhebung beantragen.
Chip, Haftpflicht und Register
Jeder Hund über drei Monate braucht einen Chip. Eine Haftpflicht (500.000 € für Personen-, 250.000 € für Sachschäden) soll jeder Halter abschließen.
Leinenpflicht in Schleswig-Holstein
Leine ist Pflicht in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, bei Veranstaltungen, in umzäunten Parks (außer Auslaufgebieten), in Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Sport- und Campingplätzen, Friedhöfen, Märkten und Messen. Auf Spielplätze, Liegewiesen und an Badestellen dürfen Hunde nicht.
Im Wald dürfen Hunde das ganze Jahr nur angeleint und nur auf den Wegen mit.
Stand: Oktober 2026, geprüft an den amtlichen Gesetzestexten. Grundlage: Hundegesetz Schleswig-Holstein, Landeswaldgesetz (§ 17). Gemeinden können strengere Regeln erlassen, verbindliche Auskunft gibt das Ordnungsamt.