Das an der Ostsee angrenzende Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bietet eine einmalige Landschaft für alle 1,6 Millionen Einwohner und zahlreichen Tiere.
Naturräume wie
sind nur ein paar Beispiele dafür, was es in diesem Bundesland zu bestaunen gibt. Daher sind Ausflüge mit dem Hund nach Mecklenburg-Vorpommern sehr beliebt. Doch auch die Einwohner/innen erkennen die Vorteile der Hundehaltung und erfreuen sich mit großer Beliebtheit an den Vierbeinern.
Neben der wunderschönen Natur hat Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls sehenswerte Städte zu bieten. Darunter zählen Schwerin, Rostock, Greifswald, Wismar und Neubrandenburg. Auch hier begleiten viele Stadthunde den Alltag der Bewohner. Die vielen schönen Stadtparks, Hundewiesen, Hundeparks und die Nähe zum Wasser laden zu ausgelassenen Spaziergängen mit dem Hund ein.
Doch für ein harmonisches Zusammenleben mit den Vierbeinern, ist eine solide Hundeerziehung notwendig. Spätestens wenn die ersten Probleme dabei auftreten, wenden sich Hundehalter/innen an die zahlreichen Hundeschulen und Hundetrainer in den Städten und auf dem Land. Sie unterstützen bei der Erziehung der Vierbeinern. Außerdem stärkt die gemeinsame Aktivität die Bindung zwischen Halter/in und dem Hund. Auch das Sozialverhalten des Hundes kann sich durch den Kontakt mit anderen Hunden positiv stärken. Hundehalter/innen in Mecklenburg-Vorpommern sollten sich neben der Erziehung auch über die geltenden Regularien im Klaren sein.
INHALTSÜBERSICHT
Der Umgang mit gefährlichen Hunden in Mecklenburg-Vorpommern regelt die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden.
Vier Hunderassen und ihre Mischlinge gelten in Mecklenburg-Vorpommern als potenziell gefährlich für Mensch und Tier. Dazu gehören:
Um in Mecklenburg-Vorpommern einen Listenhund halten zu dürfen, müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem ein Sachkundenachweis sowie eine gesicherte Unterbringung des Hundes. Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden und darf nur allein ausgeführt werden. Zudem gilt für diese Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Diese kann aber durch das Bestehen eines Wesenstests des Hundes zeitlich begrenzt aufgehoben werden.
Aber auch unabhängig der Rasse, können Hunde im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden. Darunter zählen Hunde, die bissig, aggressiv oder anderweitig auffällig sind.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine allgemeine Leinenplicht. Jedoch müssen Hunde zu Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Orte mit großen Menschenansammlungen und in öffentliche Verkehrsmittel, Verkaufsstätten oder Tiergärten an die Leine genommen werden.
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
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