Hundeschulen in Nordrhein-Westfalen
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Hundeschulen in Nordrhein-Westfalen

Das viertgrößte deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen ist gleichzeitig das bevölkerungsreichste Bundesland. Die knapp 18 Millionen Einwohner leben hier auf einer Fläche von rund 34.000 Quadratkilometern. Dadurch leben die Menschen in Metropolregionen doch relativ beengt. Das hindert sie jedoch nicht daran, ihr Leben mit über 2,2 Millionen Hunden in Nordrhein-Westfalen zu teilen. Insbesondere in folgenden Städten leben die meisten Halter/innen mit ihren Vierbeinern:

  • Düsseldorf
  • Köln
  • Bonn
  • Dortmund
  • Essen
  • Bochum
  • Duisburg
  • Wuppertal
  • Bielefeld
  • Münster
  • Hagen
  • Mönchengladbach
  • Oberhausen
  • Paderborn
  • Siegen
  • Bielefeld

Die meisten Menschen in Deutschland verbinden mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen ein eher durch die Industrie geprägtes Gebiet. Dennoch gibt es hier einige Naturräume, die viel Erholung vom stressigen Alltag bieten. In folgende Landschaften ergeben sich großartige Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Vierbeiner etwas zu erleben:

  • Bergisches Land
  • Niederrhein
  • Eifel
  • Sauerland
  • Siegerland
  • Münsterland
  • Lipper Land
  • Tecklenburger Land

Für entspannte Ausflüge ist eine solide Hundeerziehung ein Muss. Spätestens wenn dabei die ersten Probleme auftreten, wenden sich die Hundehalter/innen in Nordrhein-Westfalen an Hundeschulen oder Hundetrainern. Mit dem Besuch in der Hundeschule erhalten die Halter/innen einen kompetenten Ansprechpartner und vertiefen die Bindung zu ihrem Vierbeiner. Doch nicht nur auf eine gute Ausbildung des Hundes sollte geachtet werden, der Halter muss sich auch über die geltenden Regularien in Nordrhein-Westfalen im Klaren sein.

Vorschriften für Hundehalter/innen in Nordrhein-Westfalen

Das Landeshundegesetz regelt in Nordrhein-Westfalen die Rechte und Pflichten von Hundehalter/innen. Hier werden Hunde in drei Kategorien eingeteilt.

Hunde in Kategorie 1 zählen zu den gefährlichen Hunderassen und unterliegen einem Zuchtverbot. Ein Hund dieser Kategorie kann nur aus einem Tierheim oder Tierschutzverein in Nordrhein-Westfalen adoptiert werden. Der Halter hat zudem bestimmte Auflagen zu erfüllen, um einen Hund folgender Rassen und ihre Kreuzungen halten zu dürfen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Zu den Hunden in Kategorie 2 gehören alle potenziell gefährliche Rassen. Bei diesen Rassen wird eine Gefährlichkeit, aufgrund ihrer Herkunft und Veranlagung, für Mensch und Tier vermutet. Die Vierbeiner in Kategorie 1 und 2 dürfen nur mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden. Folgende Rassen und ihre Kreuzungen gehören in Kategorie 2:

  • Alano Espanol
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

In Kategorie 3 unterliegen alle großen Hunde gewissen Bestimmungen. Mit der 20/40-Regelung gelten alle Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 kg oder einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm als groß. Die Halter/inne dieser Vierbeiner sind dazu verpflichtet, das Tier mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund notwendig.

Leinenpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sind an folgenden Orten Hunde an der Leine zu führen:

  • in allen öffentlichen Gebäuden wie Rathäuser, Schulen und Kindertagesstätten
  • an allen öffentlichen Bereichen mit starkem Fußgängerverkehr wie Einkaufspassagen und Fußgängerzonen
  • in sämtlichen öffentlichen Parks, Grün- und Gartenanlagen mit Ausnahme von Hundewiesen
  • bei öffentlichen Versammlungen mit hohem Menschenaufkommen

Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen sind Hunde grundsätzlich verboten. Je nach Kommune in Nordrhein-Westfalen kann die Leinenpflicht unterschiedlich geregelt sein.

So findest du eine gute Hundeschule in Baden-Württemberg

Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:

  • Qualifikationen in Theorie und Praxis:
    Hundeerzieher/innen bzw. Hundetrainer/innen ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher gibt es weder eine Ausbildungsordnung noch anerkannte Ausbildungsstätten. Gute Hundetrainer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Hunden und haben eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhalten und Erziehung durchlaufen.
  • Moderne Erziehungsmethoden:
    Die Trainer sollten auf Basis verhaltensbiologischer Grundlagen arbeiten und auf veralteten Erziehungskonzepte verzichten. Konkret heißt das, dass der Hund nicht bestraft oder unter Druck gesetzt wird. Des Weiteren sollten keine Begriffe wie Alphatier, Rudel, vererbte bzw. angeborene Rudelstellung, Unterordnung oder Welpenschutz fallen. Solche Bezeichnungen lassen auf eine veraltete Sichtweise schließen, die mit heutigen Erkenntnissen nicht vereinbar ist.
  • Einbindung des Halters:
    Gute Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch. Der Halter wird aktiv mit eingebunden. Zudem wird ihm das beobachtende Verhalten seines Hundes sachlich und verständlich erklärt.
  • Schnupperstunden:
    Interessierte Hundehalter/innen gewinnen so einen Eindruck der professionellen Arbeit der Trainer und können so ihre Bedenken ausräumen.
  • Interesse am Hund:
    Die Trainer sollten sich über den Gesundheitszustand und die Vorgeschichte des Hundes informieren. Nur so kann ein individuelles Training erfolgen.
  • Belohnung:
    Wenn sich die Hunde wie gewünscht verhalten, so arbeiten professionelle Hundeschulen mit positiven Verstärkern. Belohnt werden die Hunde mit Futter, Lob oder Zuwendung. Reagiert der Hund allerdings anders als gewollt, ignorieren die Trainer sein Verhalten und bringen dem Vierbeiner eine alternative Verhaltensweise bei.

Hundeschulen in Nordrhein-Westfalen

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