Das viertgrößte deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen ist gleichzeitig das bevölkerungsreichste Bundesland. Die knapp 18 Millionen Einwohner leben hier auf einer Fläche von rund 34.000 Quadratkilometern. Dadurch leben die Menschen in Metropolregionen doch relativ beengt. Das hindert sie jedoch nicht daran, ihr Leben mit über 2,2 Millionen Hunden in Nordrhein-Westfalen zu teilen. Insbesondere in folgenden Städten leben die meisten Halter/innen mit ihren Vierbeinern:
Die meisten Menschen in Deutschland verbinden mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen ein eher durch die Industrie geprägtes Gebiet. Dennoch gibt es hier einige Naturräume, die viel Erholung vom stressigen Alltag bieten. In folgende Landschaften ergeben sich großartige Möglichkeiten, gemeinsam mit dem Vierbeiner etwas zu erleben:
Für entspannte Ausflüge ist eine solide Hundeerziehung ein Muss. Spätestens wenn dabei die ersten Probleme auftreten, wenden sich die Hundehalter/innen in Nordrhein-Westfalen an Hundeschulen oder Hundetrainern. Mit dem Besuch in der Hundeschule erhalten die Halter/innen einen kompetenten Ansprechpartner und vertiefen die Bindung zu ihrem Vierbeiner. Doch nicht nur auf eine gute Ausbildung des Hundes sollte geachtet werden, der Halter muss sich auch über die geltenden Regularien in Nordrhein-Westfalen im Klaren sein.
INHALTSÜBERSICHT
Das Landeshundegesetz regelt in Nordrhein-Westfalen die Rechte und Pflichten von Hundehalter/innen. Hier werden Hunde in drei Kategorien eingeteilt.
Hunde in Kategorie 1 zählen zu den gefährlichen Hunderassen und unterliegen einem Zuchtverbot. Ein Hund dieser Kategorie kann nur aus einem Tierheim oder Tierschutzverein in Nordrhein-Westfalen adoptiert werden. Der Halter hat zudem bestimmte Auflagen zu erfüllen, um einen Hund folgender Rassen und ihre Kreuzungen halten zu dürfen:
Zu den Hunden in Kategorie 2 gehören alle potenziell gefährliche Rassen. Bei diesen Rassen wird eine Gefährlichkeit, aufgrund ihrer Herkunft und Veranlagung, für Mensch und Tier vermutet. Die Vierbeiner in Kategorie 1 und 2 dürfen nur mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden. Folgende Rassen und ihre Kreuzungen gehören in Kategorie 2:
In Kategorie 3 unterliegen alle großen Hunde gewissen Bestimmungen. Mit der 20/40-Regelung gelten alle Hunde mit einem Gewicht von mindestens 20 kg oder einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm als groß. Die Halter/inne dieser Vierbeiner sind dazu verpflichtet, das Tier mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund notwendig.
In Nordrhein-Westfalen sind an folgenden Orten Hunde an der Leine zu führen:
Auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen sind Hunde grundsätzlich verboten. Je nach Kommune in Nordrhein-Westfalen kann die Leinenpflicht unterschiedlich geregelt sein.
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
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