Bei über 6,2 Millionen Einwohner/innen des Bundeslandes Hessen steht es außer Fragen, dass hier etliche Hunde mit in Hessens Haushalten leben. Daher sind viele Hundeschulen und Hundetrainer in Hessen sowohl im ländlichen als auch in den Städten tätig. In beispielsweise Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Gießen, Fulda, Hanau und Offenbach am Main und Umgebung können sich Hundehalter/innen reichlich Unterstützung in Sachen Hundeerziehung zu Rate ziehen.
Hier gibt es eine beachtliche Auswahl an Hundeschulen, Hundetrainern und Hundesportvereinen. Hundeschulen in Hessen befassen sich nicht nur mit „Problemhunden“, sondern kümmern sich um alle Hunde und ihre Halter/innen. Dabei geht es hauptsächlich um die Erziehung der Vierbeiner und um die Bindung zu ihren Halter/innen zu stärken. Zudem kann sich der Umgang mit anderen Hunden positiv auf das Sozialverhalten des Hundes auswirken.
Das Erscheinungsbild Hessens wird durch malerische Mittelgebirgslandschaften geprägt. Folgende Naturräume laden in Hessen zu ausgedehnten Spaziergängen und sehenswürdige Ausflüge ein:
Diese faszinieren Naturräume bieten eine hervorragende Lebensqualität für Mensch und Tier. Aber auch das urbane Leben ist sehr reizvoll. Unabhängig vom Wohn- bzw. Ausflugsort sollte sich der hessische Hundehalter über die geltenden Regularien informieren.
INHALTSÜBERSICHT
Wie in alles Bundesländern unterliegen Halter/innen von Kampfhunden auch in Hessen bestimmten Auflagen. Diese sind in der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) geregelt.
Hessen unterteilt Kampfhunde nicht mehr in mehrere Kategorien. Halter/innen dieser Listenhunde benötigen eine behördliche Erlaubnis, müssen volljährig sein und ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen. Zudem muss der Hund gechippt und haftpflichtversichert sein und darf nur einzeln gehalten werden. Die Vierbeiner müssen stets an der Leine geführt werden. Zucht, Handel, Verkauf oder Erwerb dieser Hunde ist verboten.
Gemäß der Landesverordnung gelten diese elf Rassen und ihr Kreuzungen als gefährlich:
Zudem gelten auch Hunde als gefährlich, die:
Außerhalb des eigenen Grundstücks sind gefährliche Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Durch einen positiven Wesenstest des Hundes kann dies jedoch aufgehoben werden. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Vierbeiner sicher gehalten werden kann. Die Leine darf höchstens eine Länge von zwei Metern betragen.
In folgenden Situationen sind Hunde in Hessen generell das ganze Jahr über an der Leine mit maximal zwei Meter Länge zu führen:
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
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