Hundeschulen in Hessen
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Hundeschulen in Hessen

Bei über 6,2 Millionen Einwohner/innen des Bundeslandes Hessen steht es außer Fragen, dass hier etliche Hunde mit in Hessens Haushalten leben. Daher sind viele Hundeschulen und Hundetrainer in Hessen sowohl im ländlichen als auch in den Städten tätig. In beispielsweise Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Gießen, Fulda, Hanau und Offenbach am Main und Umgebung können sich Hundehalter/innen reichlich Unterstützung in Sachen Hundeerziehung zu Rate ziehen.

Hier gibt es eine beachtliche Auswahl an Hundeschulen, Hundetrainern und Hundesportvereinen. Hundeschulen in Hessen befassen sich nicht nur mit „Problemhunden“, sondern kümmern sich um alle Hunde und ihre Halter/innen. Dabei geht es hauptsächlich um die Erziehung der Vierbeiner und um die Bindung zu ihren Halter/innen zu stärken. Zudem kann sich der Umgang mit anderen Hunden positiv auf das Sozialverhalten des Hundes auswirken.

Das Erscheinungsbild Hessens wird durch malerische Mittelgebirgslandschaften geprägt. Folgende Naturräume laden in Hessen zu ausgedehnten Spaziergängen und sehenswürdige Ausflüge ein:

  • Westernwald
  • Taunus
  • Mittelrheingebiet
  • West- und Osthessische Bergland

Diese faszinieren Naturräume bieten eine hervorragende Lebensqualität für Mensch und Tier. Aber auch das urbane Leben ist sehr reizvoll. Unabhängig vom Wohn- bzw. Ausflugsort sollte sich der hessische Hundehalter über die geltenden Regularien informieren.

Vorschriften für Hundehalter/innen in Hessen

Wie in alles Bundesländern unterliegen Halter/innen von Kampfhunden auch in Hessen bestimmten Auflagen. Diese sind in der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) geregelt.

Hessen unterteilt Kampfhunde nicht mehr in mehrere Kategorien. Halter/innen dieser Listenhunde benötigen eine behördliche Erlaubnis, müssen volljährig sein und ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen. Zudem muss der Hund gechippt und haftpflichtversichert sein und darf nur einzeln gehalten werden. Die Vierbeiner müssen stets an der Leine geführt werden. Zucht, Handel, Verkauf oder Erwerb dieser Hunde ist verboten.

Gemäß der Landesverordnung gelten diese elf Rassen und ihr Kreuzungen als gefährlich:

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Zudem gelten auch Hunde als gefährlich, die:

  • einen Menschen gebissen oder auf drohende Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah,
  • ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein,
  • durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder
  • aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.

Außerhalb des eigenen Grundstücks sind gefährliche Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Durch einen positiven Wesenstest des Hundes kann dies jedoch aufgehoben werden. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Vierbeiner sicher gehalten werden kann. Die Leine darf höchstens eine Länge von zwei Metern betragen.

Leinenpflicht in Hessen

In folgenden Situationen sind Hunde in Hessen generell das ganze Jahr über an der Leine mit maximal zwei Meter Länge zu führen:

  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • auf von den Gemeinden zu bestimmenden, öffentlich zugänglichen Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon

So findest du eine gute Hundeschule in Baden-Württemberg

Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:

  • Qualifikationen in Theorie und Praxis:
    Hundeerzieher/innen bzw. Hundetrainer/innen ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher gibt es weder eine Ausbildungsordnung noch anerkannte Ausbildungsstätten. Gute Hundetrainer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Hunden und haben eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhalten und Erziehung durchlaufen.
  • Moderne Erziehungsmethoden:
    Die Trainer sollten auf Basis verhaltensbiologischer Grundlagen arbeiten und auf veralteten Erziehungskonzepte verzichten. Konkret heißt das, dass der Hund nicht bestraft oder unter Druck gesetzt wird. Des Weiteren sollten keine Begriffe wie Alphatier, Rudel, vererbte bzw. angeborene Rudelstellung, Unterordnung oder Welpenschutz fallen. Solche Bezeichnungen lassen auf eine veraltete Sichtweise schließen, die mit heutigen Erkenntnissen nicht vereinbar ist.
  • Einbindung des Halters:
    Gute Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch. Der Halter wird aktiv mit eingebunden. Zudem wird ihm das beobachtende Verhalten seines Hundes sachlich und verständlich erklärt.
  • Schnupperstunden:
    Interessierte Hundehalter/innen gewinnen so einen Eindruck der professionellen Arbeit der Trainer und können so ihre Bedenken ausräumen.
  • Interesse am Hund:
    Die Trainer sollten sich über den Gesundheitszustand und die Vorgeschichte des Hundes informieren. Nur so kann ein individuelles Training erfolgen.
  • Belohnung:
    Wenn sich die Hunde wie gewünscht verhalten, so arbeiten professionelle Hundeschulen mit positiven Verstärkern. Belohnt werden die Hunde mit Futter, Lob oder Zuwendung. Reagiert der Hund allerdings anders als gewollt, ignorieren die Trainer sein Verhalten und bringen dem Vierbeiner eine alternative Verhaltensweise bei.

Hundeschulen in Hessen

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