Hundeschulen im Saarland  
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Hundeschulen im Saarland  

Das im Südwesten von Deutschland liegende Saarland ist das kleinste unserer sechzehn Bundesländer. Folglich ist die Einwohnerzahl im Vergleich zu den anderen Bundesländern eher gering. Die rund 990.000 Einwohner/innen Saarlands teilen sich ihr Leben mit über 70.000 Hunden. Obwohl das Saarland industrielle geprägt, befinden sich hier ebenfalls traumhafte Landschaften. Folgende Naturräume bieten eine gute Lebensqualität für Hundehalter/innen und ihre Vierbeiner:

  • Saar-Blies-Gau
  • Kirkeler Wald
  • Würzbachengtal
  • Saar-Nahe-Bergland
  • Hunsrück

Wer mit seinem Hund aber nicht nur im Grünen spaziergehen möchte, für den bietet das Saarland auch einige sehenswürdige Städte wie Saarbrücken, Sankt Wendel, Saarlouis, Homburg, Merzig und Ottweiler.

Für einen harmonischen Umgang mit seinem Hund, müssen die Halter/innen viel Geduld und Zeit investieren. Professionelle Hundeschulen und Hundetrainer im Saarland sind die ersten Ansprechpartner, wenn es um die Unterstützung in Sachen Hundeerziehung geht. Der Besuch einer Hundeschule stärkt zudem die Bindung zwischen Halter/in und seinem Vierbeiner. Auch der Umgang mit den anderen Hunden kann sich positiv auf den eigenen Hund auswirken.

Vorschriften für Hundehalter/innen im Saarland

Den Umgang mit Listenhunden sowie auffällig gewordenen Hunden regelt im Saarland die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Drei Hunderassen gelten im Saarland als potenziell gefährlich und dürfen mit einem bestandenen Wesenstest frei von jeglichen Auflagen gehalten werden. Die Haltung folgender Hunderassen bedarf einer behördlichen Erlaubnis:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pit Bull Terrier

Auch rassenunabhängig können Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn sie durch Bissigkeit oder ähnlich bedrohlichem Verhalten auffallen.

Für alle Listenhunde und gefährlichen Hunde wird eine Erlaubnis zu Haltung erlaubt, wenn:

  • der Hundehalter volljährig ist,
  • ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt und die Sachkundeprüfung besteht,
  • die Unterbringung des Hundes ausbruchssicher und mit Warnschildern ausgestattet ist,
  • die Maulkorb- und Leinenpflicht eingehalten wird,
  • nur ein gefährlicher Hund zur gleichen Zeit an der Leine geführt wird,
  • eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen wird,
  • der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet wird

Leinenpflicht im Saarland

Eine generelle Leinenpflicht gibt es im Saarland nur ab dem 1. April bis zum 15. Oktober jeden Jahres. Zu dieser Zeit beginnt die Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren im Saarland.

Zudem müssen Hunde in folgenden öffentlichen Räumen an der Leine geführt werden:

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.

So findest du eine gute Hundeschule im Saarland

Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden.

Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:

  • Qualifikationen in Theorie und Praxis:
    Hundeerzieher/innen bzw. Hundetrainer/innen ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher gibt es weder eine Ausbildungsordnung noch anerkannte Ausbildungsstätten. Gute Hundetrainer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Hunden und haben eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhalten und Erziehung durchlaufen.
  • Moderne Erziehungsmethoden:
    Die Trainer sollten auf Basis verhaltensbiologischer Grundlagen arbeiten und auf veralteten Erziehungskonzepte verzichten. Konkret heißt das, dass der Hund nicht bestraft oder unter Druck gesetzt wird. Des Weiteren sollten keine Begriffe wie Alphatier, Rudel, vererbte bzw. angeborene Rudelstellung, Unterordnung oder Welpenschutz fallen. Solche Bezeichnungen lassen auf eine veraltete Sichtweise schließen, die mit heutigen Erkenntnissen nicht vereinbar ist.
  • Einbindung des Halters:
    Gute Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch. Der Halter wird aktiv mit eingebunden. Zudem wird ihm das beobachtende Verhalten seines Hundes sachlich und verständlich erklärt.
  • Schnupperstunden:
    Interessierte Hundehalter/innen gewinnen so einen Eindruck der professionellen Arbeit der Trainer und können so ihre Bedenken ausräumen.
  • Interesse am Hund:
    Die Trainer sollten sich über den Gesundheitszustand und die Vorgeschichte des Hundes informieren. Nur so kann ein individuelles Training erfolgen.
  • Belohnung:
    Wenn sich die Hunde wie gewünscht verhalten, so arbeiten professionelle Hundeschulen mit positiven Verstärkern. Belohnt werden die Hunde mit Futter, Lob oder Zuwendung. Reagiert der Hund allerdings anders als gewollt, ignorieren die Trainer sein Verhalten und bringen dem Vierbeiner eine alternative Verhaltensweise bei.

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