Das Bundesland Brandenburg besticht mit seiner Vielfältigkeit. Auf rund 29.600 Quadratmetern leben die 2,53 Millionen Brandenburger sowohl in städtischen Gebieten als auch auf dem Land. Brandenburg bietet mit folgenden Naturparks, Biosphärenreservate und Schutzgebiete eine hohe Lebensqualität für Hundehalter/innen und ihre Vierbeiner:
Die hohe Naturvielfalt Brandenburgs schafft die idealen Voraussetzungen für die Hundehaltung, weshalb über 4.000 Vierbeiner ihr Leben mit den Einwohnern teilen. Darunter zählen aber nicht nur Hunde auf dem Land, sondern auch die Stadthunde. Denn auch in den Städten, wie zum Beispiel Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt an der Oder, sind die Vierbeiner als Alltagsbegleiter sehr beliebt.
Damit das harmonische Zusammenleben zwischen dem Halter und seinem Hund reibungslos funktioniert, ist eine gute Hundeerziehung unabdinglich. Deswegen finden interessierte Hundehalter/innen zahlreiche Hundeschulen und Hundetrainer in ländlichen Gebieten und in der Stadt.
Sie geben dem Halter professionelle Unterstützung in Sachen Erziehung, um das gewünschte Verhalten des Hundes schnell und kompetent zu erreichen. Zudem ist es bei der Hundehaltung wichtig, sich über die geltenden Rahmenbedingungen in Brandenburg im Klaren zu sein.
INHALTSÜBERSICHT
Das Landeshundegesetz in Brandenburg enthält umfassende Regelungen zur Hundehaltung. Unter anderem besagt es, dass Grundstücke gegen das unbeabsichtigte Entweichen des Hundes angemessen gesichert sein müssen. Für das Halten von gefährlichen Hunden ist es daher ein Muss, dass der Hund nicht gegen den Willen seines Halters das Grundstück verlassen kann.
Die Verordnung stuft gefährliche Hunde in zwei Kategorien ein. Hunde der ersten Kategorie gelten als unwiderlegbar gefährlich, weshalb die Zucht und Haltung dieser Rassen generell untersagt ist. Dazu gehören folgende Rassen und ihre Kreuzungen:
Die Haltung von Hunden in der zweiten Kategorie ist in Brandenburg erlaubt. Allerdings muss ein Wesenstest erst ihre Gefährlichkeit widerlegen. Die Zucht dieser Rassen ist jedoch in Brandenburg ebenfalls untersagt. Kategorie zwei umfasst folgende Rassen und ihre Kreuzungen:
Des Weiteren kann ein Hund, unabhängig seiner Rasse, als gefährlich eingestuft werden. Bei diesen Hunden besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie eine Gefahr für Mensch oder Tier darstellen.
Die sogenannte 20/40- Verordnung in Brandenburg bezieht sich auf Hunde, die ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben. Damit gelten diese Hunde als anzeigepflichtig und müssen unverzüglich den Behörden gemeldet werden. Der Hund muss außerdem mit einem Mikrochiptransponder gekennzeichnet werden. Des Weiteren muss der Halter ein Zuverlässigkeitsnachweis, also ein polizeiliches Führungszeugnis, erbringen.
In Brandenburg herrscht keine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Allerdings ist zu beachten, dass eine volljährige Person maximal drei Hunde zeitgleich führen und eine minderjährige Person nur einen Hund führen darf.
Generell müssen Hunde in Brandenburg in folgenden Situationen angeleint werden:
Dabei müssen die Hunde an der Leine so geführt werden, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden können. Die Leine muss dabei reißfest sein und darf eine maximale Länge von zwei Metern nicht überschreiten.
Außerdem dürfen Hunde auf folgenden Plätzen nicht mitgenommen werden:
In Jagdrevieren in Potsdam ist Achtung geboten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Jäger frei laufende Hunde erschießen.
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
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