Der Freistaat Bayern, mit seiner malerischen Landschaft, ist das flächengrößte unserer 16 Bundesländer in Deutschland. An traumhaften Naturräumen mangelt es in Bayern keineswegs. Für die Hundebesitzer und ihre Vierbeiner eignet sich die vielfältige Natur hervorragend für ausgedehnte Spaziergänge und Ausflüge. Folgende Naturräume Bayern bieten sich hervorragend für die Freizeitgestaltung mit dem Hund an:
Um die herrlichen Berge, Felder und Wiesen ausgiebig genießen zu können, sollte der Vierbeiner nicht nur fit, sondern auch gut erzogen sein. Für die ideale Erziehung sind die zahlreichen Hundeschulen und Hundetrainer die richtige Anlaufstelle für die Halter/innen. Besonders in den einwohnerstärkeren Gebieten rund um München, Nürnberg, Ingolstadt, Augsburg, Passau, Regensburg, Würzburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen und Fürth lassen sich viele Hundeschulen finden.
Die sorgfältige Hundeerziehung ist enorm wichtig für den Umgang zwischen dem Vierbeiner und seinem Halter. Dabei ist es egal, ob man im Stadtpark, im Wald oder auf Feldern und Wiesen mit seinem Vierbeiner unterwegs ist. Daher bekommen interessierte Hundehalter/innen auf dem Land oder in der Stadt tatkräftige Unterstützung in Sachen Erziehung von den Hundeschulen in der Nähe.
Die Einwohner/innen Bayern beweisen ein großes Herz für die Vierbeiner. So ist in Bayern die Zahl der Familienhunde in den letzten Jahren erheblich angestiegen, was den Städten und Kommunen hohe Einnahmen durch die Hundesteuer beschert.
INHALTSÜBERSICHT
Das Landeshundegesetz in Bayern beschäftigt sich vornehmlich mit den sogenannten Kampfhunden und gefährlichen Hunden. Für diese Hunde ist die Haltung durch Auflagen und Verordnungen strenger geregelt. Dabei werden Hunde in zwei Kategorien unterteilt. In die erste Kategorie fallen folgende Hunderassen und ihre Mischlinge, die als Kampfhunde gelten:
Für diese fünf Rassen gilt ein grundsätzliches Zuchtverbot in Bayern. Diese Hunde dürfen außerdem nur mit einer Erlaubnis gehalten werden.
Zur Kategorie 2 zählen Hunderassen, denen zwar ebenfalls eine Gefahr für Mensch und Tier unterstellt wird, die aber widerlegt werden kann. Dabei verschafft sich ein Sachverständiger einen Eindruck von dem Tier. Der Wesenstest kann gegebenenfalls zeigen, dass keine Aggressivität oder Gefahr von dem Tier ausgeht. Dies gilt in Bayern für folgende Hunderassen:
Aber auch im Einzelfall kann bei einem Hund, unabhängig seiner Rasse, eine Gefährlichkeit festgestellt werden. Eine gute Erziehung mit Hilfe von Hundeschulen und Hundetrainern ist daher ratsam. Sie helfen und unterrichten die Hundehalter/innen bei dem Umgang mit ihren Vierbeiner, damit das gewünschte Verhalten und die Gehorsamkeit erzielt werden.
In Bayern herrscht kein allgemeiner Leinen- und Maulkorbzwang. Die Regelung ist den einzelnen Gemeinden selbst überlassen. Es ist jedoch verboten einen Hund in Jagdrevieren frei laufen zu lassen. Generell sollen die Vierbeiner in folgenden öffentlichen Räumen an der Leine geführt werden:
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
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