Die nördlich gelegene Hansestadt Hamburg hat rund 1,9 Millionen Einwohner vorzuweisen. Die Bewohner Hamburgs scheinen ein großes Herz für Tiere zu haben, speziell für Hunde. So leben rund 85.000 Hunde in den Haushalten Hamburgs. Die Zahl der registrierten Hunde in Hamburg ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Die vielen Freilaufflächen, Hundewiesen, Gassi-Routen, Parks und Grünanlagen Hamburgs bieten eine hervorragende Lebensqualität für Hundehalter/innen und ihre Vierbeiner. Wie zum Beispiel folgende Ausflugsziele:
Wer mit seinem Hund aber nicht nur im Grünen spazieren gehen möchte, der erlebt auch sehenswürdige Routen durch Hamburgs Bezirken wie Hoheluft-West, Eimsbüttel, Dulsberg, Ottensen, Eilbek, Altona-Nord, Borgfelde, Hamm, St. Pauli oder Eppendorf.
In der Regel ist die Anschaffung eines Hundes eine Bereicherung für das gesamte Leben. Doch dieser treue und zuverlässige Begleiter möchte auch wohl erzogen sein. Ohne eine grundlegende Hundeausbildung geht das allerdings nicht. Spätestens wenn sich erste Probleme ergeben, wenden sich die Hundebesitzer Hamburgs an professionelle Hundeschulen oder Hundetrainer. Dort erhalten interessierte Besitzer einen kompetenten Ansprechpartner und die Gelegenheit, aktive Zeit mit seinem Vierbeiner zu verbringen. Auch der Umgang mit anderen Hunden kann sich positiv auf das Sozialverhalten des Hundes auswirken.
INHALTSÜBERSICHT
Hundehalter/innen in Hamburg müssen ihren Hund im Hunderegister der Stadt Hamburg anmelden und eine Haftpflichtversicherung für das Tier abschließen. Außerdem müssen die Besitzer ihr Tier mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen.
Den Umgang mit Hunden und Kampfhunden in Hamburg regelt das Hundegesetz und die Durchführungsverordnung zum Hundegesetz. Hamburg klassifiziert Hunde entsprechend ihrer Gefährlichkeit in insgesamt drei Kategorien.
Hunde der Kategorie 1 gelten als grundsätzlich gefährlich. Dazu zählen folgende Rassen und ihre Kreuzungen:
Bei Hunden der Kategorie 2 kann eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegen und gelten somit als ebenfalls gefährlich. Damit ein Hund hier eingestuft wird, müssen folgende Verhaltensweisen durch eine Wesensprüfung erkennbar sein:
Zur Kategorie 3 zählen Rassen, denen eine potenzielle Gefährlichkeit unterstellt werden. Halter/innen dieser Rassen haben die Möglichkeit durch einen Wesenstest die potenzielle Gefährlichkeit zu widerlegen. Dabei handelt es sich um folgende Rassen und ihre Kreuzungen:
Die Haltung dieser Listenhunde ist in Hamburg nur mit behördlicher Erlaubnis möglich. Dazu müssen die Hundehalter/innen folgende Auflagen erfüllen:
Außerhalb des privaten Grundstücks gilt für die oben genannten Rassen in Hamburg die Anleinpflicht. Eine Maulkorbpflicht besteht für alle Hunde der drei Kategorien. Halter/innen der gelisteten Hunde sind außerdem verpflichtet, den Hund durch eine Operation vollständig kastrieren zu lassen und zahlen zudem auch eine höhere Hundesteuer in Hamburg.
In ganz Hamburg gilt eine Anleinpflicht für Hunde. Allerdings können Hundehalter/innen eine Gehorsamkeitsprüfung ablegen, bei der sie beweisen, dass sie den Hund im Alltag unter Kontrolle halten und führen können. Damit erhalten sie eine Befreiung von der Anleinpflicht und dürfen ihren Hund auf ausgewiesenen Grünflächen ohne Leine führen. In Hundeauslaufzonen gilt für alle Hunde keine Leinenpflicht, außer es handelt sich um gefährliche Hunderassen.
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
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