Das zweitgrößte Bundesland Niedersachsen ist den meisten Menschen wohl durch die angrenzende Nordsee bekannt. Dadurch begrüßt Niedersachsen jährlich zahlreiche Urlauber/innen und ihre Vierbeiner. Das umfassende Angebot an einzigartiger Landschaft, vielen Ferienhäusern und Ferienwohnungen sprechen nicht nur Reisende aus anderen Bundesländer an, sondern auch die rund 8 Millionen Einwohner/innen Niedersachsens und ihre Hunde.
Hier leben nämlich rum 460.000 Hunde zusammen mit ihren Halter/innen auf rund 47.600 Quadratkilometern. Da gibt es für die Hundeschulen und Hundetrainer Niedersachsens alle Hände voll zu tun. Sie sorgen für eine professionelle Erziehung der Hunde, um das harmonische Zusammenleben zwischen Vierbeiner und Halter/in zu stärken. Der Besuch einer Hundeschule und der Kontakt zu anderen Artgenossen stärkt zudem das Sozialverhalten des Hundes.
Die erfolgreiche Hundeerziehung und die malerischen Landschaften Niedersachsens bieten die besten Voraussetzungen für die Hundehaltung. Folgende Naturräume sind allemal einen Ausflug wert:
Niedersachsen hat aber nicht nur einzigartige Landschaften, sondern auch einige sehenswürdige Städte wie Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Wolfsburg, Göttingen, Wilhelmshaven, Lüneburg und Salzgitter zu bestaunen. Die Hundebesitzer/innen in der Städten genießen ein beachtliches Angebot an Hundeschulen, Hundetrainer, Hundesportvereinen und Tierärzten, wodurch ihnen verschiedene Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
INHALTSÜBERSICHT
In Niedersachsen gibt es keine Vorverurteilung bestimmter Hunderassen. Das heißt, es gibt keine Listenhunde, die allein wegen ihrer Rasse als potenziell gefährlich eingestuft werden. Ein Hund wird in Niedersachsen erst nach einem Vorfall mit anschließender Prüfung als gefährlich eingestuft.
Das Niedersächsische Hundegesetz regelt die Bestimmungen für Hunde und deren Halter/innen. Durch die lockere Handhabung mit bestimmten Rassen, ist die Hundehaltung generell strenger geregelt als in anderen Bundesländern. Die Halter/innen müssen bestimmte gesetzliche Vorlagen erfüllen und das völlig unabhängig der Hunderasse. Folgende Bestimmungen müssen in Niedersachsen beachtet werden:
Jedes Jahr, ab dem 1. April bis zum 15. Juli, gibt es in Niedersachsen eine Leinenpflicht. Denn in diesem Zeitraum gilt eine besondere Schutzzeit in Waldgebieten und der übrigen freien Landschaft. Auch auf Wegen und Straßen, die an Grünflächen, Weiden und Wäldern entlangführen, müssen die Vierbeiner angeleint werden.
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
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