Sachsen präsentiert mit seiner Fläche von rund 18.450 Quadratkilometern als facettenreiches Bundesland mitten in Deutschland. Der Hund ist in Deutschland bekanntermaßen der beste Freund des Menschen. Dementsprechend teilen sich viele Sächsinnen und Sachsen ihr Leben mit den treuen Vierbeinern. Die vielen schönen Naturräume Sachsens laden regelrecht zu ausgedehnten Spaziergängen und Erkundungstouren ein. Folgende Landschaften sind einen Besuch mit dem Vierbeiner wert:
Aber nicht nur die vielen Gebirge, Wälder und Wiesen sind sehr beliebt bei den Hundehalter/innen, sondern auch die städtischen Gebiete. Städte wie Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Görlitz bieten abwechslungsreiche Sehenswürdigkeiten, schöne Parks und Grünanlage.
Hundehalter/innen müssen viel Zeit und Geduld in die Hundeerziehung investieren, damit sich die Ausflüge in Natur in Stadt entspannt gestalten. Spätestens wenn sich erste Probleme in der Erziehung des Hundes ergeben, kontaktieren die Halter/innen professionelle Hundeschulen und Hundetrainer in Sachsen. Sie arbeiten mit dem Halter aktiv am Verhalten des Hundes und dienen als kompetenter Ansprechpartner.
Der Kontakt zu anderen Hunden in der Hundeschule kann sich zudem positiv auf das Verhalten des Vierbeiners auswirken. Hundehalter/innen sollten sich nicht nur mit der Hundeerziehung beschäftigen, sondern sich auch über die geltenden Regularien zur Hundehaltung in Sachsen informieren.
INHALTSÜBERSICHT
Den Umgang mit Kampfhunden in Sachsen regelt das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG). Nur noch drei Hunderassen gelten hier als grundsätzlich gefährlich und dürfen nur unter bestimmten Auflagen gehalten werden.
Folgende Hunderassen und ihre Mischlinge gelten in Sachsen als potenziell gefährlich für Mensch und Tier:
Für diese gelisteten Rassen sind ein Maulkorb und eine Leine verpflichtend. Allerdings kann ein bestandener Wesenstest die Gefährlichkeit des Vierbeiners widerlegen. Aber auch rassenunabhängig kann ein Hund in Sachsen als gefährlich eingestuft werden, wenn er sich bissig und bedrohlich gegenüber Mensch und Tier verhält.
Halter/innen gefährlicher Hunde und Listenhunde müssen die Haltung behördlich anmelden. Dabei sind folgende Auflagen zu erfüllen:
Es existiert keine allgemeingültige gesetzliche Vorgabe zur Leinenpflicht in Sachsen. Jedoch haben einzelne Städte unterschiedliche Regeln für das Anleinen von Hunden. Viele Städte haben eine Leinenpflicht in öffentlichen Parks, Grünanlagen und an öffentlichen Plätzen mit einem hohen Menschenaufkommen.
Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden.
Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
© 2024 hundeschule.net • Impressum • Datenschutz