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Hundeführerschein: Pflicht, Ablauf und Regeln aller Bundesländer

Redaktion hundeschule.net12 Minuten Lesezeit
Hundeführerschein: Pflicht, Ablauf und Regeln aller Bundesländer
Wenn es um einen Führerschein geht, denkt man zunächst an die Fahrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug, um damit am Straßenverkehr teilzunehmen. Dass es auch einen Hundeführerschein gibt, überrascht viele Menschen, die sich bislang nicht mit dem Thema befasst haben. Wer einen Welpen vom Züchter bekommt oder einen Hund aus dem Tierheim adoptiert, sollte aber um die Bedingungen der Hundehaltung wissen und auch die Erforderlichkeit eines Hundeführerscheins hinterfragen. Der Hundeführerschein ist nicht überall ein Muss, grundsätzlich aber immer sinnvoll, schließlich sollten Hundehalter/innen ihrer Verantwortung gerecht werden und über eine gewisse Sachkunde in Sachen Hund verfügen. Ein Hundeführerschein kann hier als Qualifikationsnachweis dienen. Interessierte erfahren hier Wissenswertes über den Hundeführerschein und können sich anschließend ein eigenes Urteil erlauben.
Das Wichtigste in Kürze
  • Für alle Hundehalter Pflicht ist der Hundeführerschein nur in Niedersachsen und, für neue Halter seit dem 1. Juli 2026, in Bremen.
  • Nordrhein-Westfalen verlangt die Sachkunde für große Hunde ab 40 cm oder 20 kg und für bestimmte Rassen. Die meisten anderen Länder verlangen sie nur für gefährliche Hunde.
  • Freiwillig lohnt sie sich vor allem in Berlin: Mit der Sachkundebescheinigung darf dein Hund vielerorts ohne Leine laufen. In Hamburg befreit eine Gehorsamsprüfung auf Antrag von der Leinenpflicht.
  • Geprüft werden fast überall Theorie und Praxis. In Niedersachsen sind es 35 Single-Choice-Fragen und eine rund einstündige Praxisprüfung. Theorie auf Papier und Praxis kosten jeweils ab etwa 40 €.
  • Ein Online-Kurs mit Urkunde ersetzt den amtlichen Nachweis nicht. Dafür brauchst du eine anerkannte Prüferin oder einen anerkannten Prüfer.

Typische Inhalte des Hundeführerscheins

Es wird teilweise angenommen, der Hundeführerschein vermittle nicht nur dem Halter Wissen, sondern umfasse auch eine Grundausbildung des Hundes. Dem ist aber nicht zwingend so. Der Hundeführerschein konzentriert sich auf den Menschen und zielt darauf ab, diesem umfassendes Know-How rund um den Hund zu vermitteln. Dabei geht es in erster Linie um die richtige Hundehaltung sowie eine erfolgreiche Hundeerziehung. Konkret stehen dabei die folgenden Themen auf dem Plan:
  • Hunderassen
  • Hundeverhalten
  • Körpersprache des Hundes
  • Hundehaltung
  • Hundeerziehung
Teilweise kann auch eine praktische Prüfung mit dem eigenen Hund abschließend stattfinden. Im Zuge der sogenannten Gehorsamkeitsprüfung werden der Umgang mit dem Hund sowie dessen Erziehung auf die Probe gestellt.

Hundeführerschein Pflicht? Die Regeln in allen 16 Bundesländern

Ob du einen Hundeführerschein brauchst, regelt jedes Land selbst. Wir haben die Hundegesetze und Hundeverordnungen aller 16 Länder im Oktober 2026 im Wortlaut gelesen. Die Tabelle zeigt, wer eine Sachkundeprüfung ablegen muss.

LandSachkunde Pflicht fürFundstelle
Baden-WürttembergHalter von Kampfhunden (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier und im Einzelfall weitere Rassen). Eine feste Prüfungsform schreibt die Verordnung nicht vor.§ 3 PolVO gefährliche Hunde
BayernNiemand. Auch für Kampfhunde verlangt das Land keine Sachkundeprüfung.Art. 37 LStVG
BerlinHalter gefährlicher Hunde. Für alle anderen freiwillig, die Bescheinigung befreit von der allgemeinen Leinenpflicht.§§ 6, 21, 29 HundeG
BrandenburgHalter von Hunden, die nach einem Vorfall als gefährlich eingestuft wurden.§ 7 HundehV
BremenAlle, die seit dem 1. Juli 2026 einen Hund anschaffen: Theorie vorher, Praxis im ersten Jahr. Wer schon vorher einen Hund hatte, nur bei gefährlichen und Listenhunden (bis 30. Juni 2028).§§ 3, 20 BremHundeG
HamburgNiemand für normale Hunde. Eine bestandene Gehorsamsprüfung befreit auf Antrag von der Leinenpflicht.§§ 8, 9 HundeG
HessenHalter gefährlicher Hunde (Rasseliste und Einzelfall). Der Nachweis wird fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist.§§ 3, 4, 6 HundeVO
Mecklenburg-VorpommernHalter von Hunden, die als gefährlich festgestellt wurden.§§ 5, 6 HundehVO
NiedersachsenAlle Halter: Theorie vor der Anschaffung, Praxis im ersten Jahr. Ausgenommen ist unter anderem, wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung einen Hund hatte.§ 3 NHundG
Nordrhein-WestfalenHalter großer Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg), bestimmter Rassen und gefährlicher Hunde.§§ 4, 10, 11 LHundG
Rheinland-PfalzHalter gefährlicher Hunde, dazu zählen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier.§ 3 LHundG
SaarlandHalter gefährlicher Hunde, Nachweis über einen anerkannten Lehrgang.§§ 2, 4 HuV
SachsenHalter gefährlicher Hunde, Prüfung vor einem Ausschuss der Kreispolizeibehörde.§§ 5, 8 GefHundG
Sachsen-AnhaltHalter von Hunden, die im Einzelfall als gefährlich gelten.§§ 6, 9 HundeG LSA
Schleswig-HolsteinHalter von Hunden, die als gefährlich festgestellt wurden. Freiwillig abgelegt kann die Prüfung die Hundesteuer senken, wenn die Gemeinde das vorsieht.§§ 4, 10 HundeG
ThüringenHalter gefährlicher Hunde. Auch hier kann eine freiwillige Prüfung zu einer Steuerermäßigung führen.§ 5 ThürTierGefG

„Gefährlich“ heißt je nach Land zweierlei: Entweder steht die Rasse auf einer Liste, oder die Behörde hat den Hund nach einem Vorfall, etwa einem Biss, als gefährlich eingestuft. Brandenburg hat seine Rasseliste 2024 abgeschafft, Schleswig-Holstein schon 2016. Wer umzieht, sollte die Regeln des neuen Landes prüfen. Bescheinigungen aus anderen Ländern werden oft anerkannt, aber nicht überall automatisch.

Chip, Haftpflicht und Register: Pflichten für alle Hunde

Unabhängig vom Hundeführerschein schreiben viele Länder für jeden Hund einen Mikrochip, eine Haftpflichtversicherung oder die Anmeldung in einem Register vor:

LandChipHaft­pflichtRegister
Baden-Württembergneinneinnein
Bayernneinneinnein
Berlinja, ab 3 Monatenja, 1 Mio. €ja
Brandenburgja, ab 8 Wochennur gefährliche HundeAnzeige beim Ordnungsamt
Bremenja, ab 3 Monatenja, 500.000 / 250.000 €ja, Haustierregister
Hamburgja, ab 3 Monatenja, 1 Mio. €ja, Anmeldung
Hessennur gefährliche Hundenur gefährliche Hundenein
Mecklenburg-Vorpommernnur gefährliche Hundeneinnein
Niedersachsenja, ab 6 Monatenja, 500.000 / 250.000 €ja, Zentrales Register
Nordrhein-Westfalengroße Hundegroße HundeAnzeige großer Hunde
Rheinland-Pfalznur gefährliche Hundenur gefährliche Hundenein
Saarlandnur gefährliche Hundenur gefährliche Hundenein
Sachsenneinnur gefährliche Hundenein
Sachsen-Anhaltja, bis 6 Monateja, 1 Mio. €ja, Zentrales Register
Schleswig-Holsteinja, ab 3 MonatenSoll-Vorschriftnein
Thüringenjaja, 500.000 / 250.000 €Anzeige des Chips

Die Beträge sind Mindestdeckungssummen, bei zwei Zahlen für Personen- und Sachschäden. In Schleswig-Holstein „soll“ der Halter versichern, ein Muss ist es dort nur für gefährliche Hunde. Dazu kommt in fast allen Gemeinden die Hundesteuer.

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Die verschiedenen Hundeführerscheine

Wissenswert ist auch, dass es verschiedene Hundeführerscheine gibt. Grundsätzlich muss hier die folgende Differenzierung vorgenommen werden:
  • BHV-Hundeführerschein
  • VDH-Hundeführerschein
  • Sachkundenachweis für Hundehalter/innen

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Der offizielle Sachkundenachweis für Hundehalter/innen – Ablauf und Anerkennung

VDH und BHV sind wichtige Institutionen des deutschen Hundewesens und auch in Sachen Hundeführerschein lohnende Anlaufstellen. Wenn es aber um einen offiziellen Nachweis der Sachkunde für Hundehalter/innen geht, kann es anders aussehen. Teilweise gibt es zwar fließende Übergänge, aber die zuweilen erforderliche Sachkundeprüfung muss amtlich anerkannt sein. Dementsprechend kann er nur an ausgewählten Stellen erlangt werden. Tierarztpraxen und Hundeschulen bieten den Sachkundenachweis vielfach an und prüfen Hundehalter/innen. Die schriftliche Prüfung steht zunächst an und orientiert sich am offiziellen Fragenkatalog. Die Prüflinge müssen verschiedene Multiple-Choice-Fragen rund um den Hund und sein Verhalten beantworten. Gegebenenfalls kann anschließend noch eine praktische Prüfung erfolgen. Grundsätzlich können die behördlichen Vorgaben je nach Bundesland variieren. Aus diesem Grund ist eine individuelle Recherche anzuraten. Auch die anfallende Gebühr kann variieren und sollte im Einzelfall erfragt werden. Bei dieser Gelegenheit kann man sich bei der zuständigen Behörde auch nach anerkannten Sachverständigen erkundigen.

So läuft die Prüfung ab: Niedersachsen, Bremen, NRW und Berlin

Niedersachsen: Pflicht für alle Halter

Niedersachsen hat den bekanntesten Hundeführerschein. Er besteht aus zwei Teilen, die du bei einer anerkannten Prüferin oder einem anerkannten Prüfer ablegst. Das Landesamt LAVES beschreibt sie so:

  • Theorie vor der Anschaffung: 35 Single-Choice-Fragen, online oder auf Papier, aber immer in Anwesenheit des Prüfers. Themen sind Erziehung und Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege und Gesundheit, Zucht, Rasse, Kommunikation und Recht. Erst danach darfst du einen Hund halten.
  • Praxis im ersten Jahr: rund eine Stunde an drei Orten, in ruhiger Umgebung, auf einer Freilauffläche und in der Innenstadt. Du musst nicht mit dem eigenen Hund antreten. Geprüft wird, ob du den Hund einschätzen und Gefahren vorbeugen kannst. „Sitz“, „Platz“ oder „Bleib“ setzt du passend zur Situation ein.
  • Kosten: Theorie auf Papier und Praxis kosten nach Angabe des LAVES jeweils ab etwa 40 €, online ist die Theorie oft günstiger.
  • Einmal reicht: Du kannst beide Teile beliebig oft wiederholen. Wer bestanden hat, muss für den nächsten Hund nicht noch einmal antreten. Ausnahme: Für einen als gefährlich eingestuften Hund wird die Praxis mit genau diesem Hund wiederholt.

Prüfer erkennt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt an. Als Qualifikation gilt ein Zertifikat der Tierärztekammer Niedersachsen, anerkannt werden können zum Beispiel auch VDH-Leistungsrichter, IHK- und BHV-geprüfte Hundeerzieher und Fachtierärzte für Verhalten. Statt der niedersächsischen Prüfung zählen auch einige Verbandsprüfungen, die das Ministerium als gleichwertig anerkannt hat: der BHV-Hundeführerschein der Stufen 1 und 2, der D.O.Q.-Test 2.0, die Hundeführerscheine von IBH, BVZ Hundetrainer, DHVE und der Interessengemeinschaft unabhängiger Hundeschulen sowie die Tierpfleger-Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension. Der VDH-Hundeführerschein steht nicht auf dieser Liste.

Zusätzlich brauchst du in Niedersachsen für jeden Hund einen Chip, eine Haftpflichtversicherung und die Anmeldung im Zentralen Register, die online 14,50 € kostet.

Bremen: Pflicht für neue Halter seit Juli 2026

Bremen hat 2025 ein neues Hundegesetz beschlossen und orientiert sich an Niedersachsen. Seit dem 1. Juli 2026 legst du die theoretische Prüfung ab, bevor du einen Hund aufnimmst, und die praktische Prüfung mit dem eigenen Hund im ersten Jahr. Nur die Praxis brauchst du, wenn du in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ohne Unterbrechung einen Hund gehalten hast. Ausgenommen sind unter anderem Tierärzte, Tierpfleger der Fachrichtung Tierheim und Tierpension, tiermedizinische Fachangestellte und Halter von Assistenzhunden. Wer gewerblich Hunde verkauft, muss sich die bestandene Theorie zeigen lassen. Die Prüfer erkennt die Senatorin für Gesundheit an, Anerkennungen aus anderen Ländern gelten auch in Bremen.

Nordrhein-Westfalen: Pflicht für große Hunde

In NRW gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg erreicht. Seine Haltung musst du dem Ordnungsamt anzeigen und dabei Sachkunde, Zuverlässigkeit, Chip und Haftpflicht nachweisen. Die Sachkundebescheinigung stellen anerkannte Sachverständige, anerkannte Stellen oder von den Tierärztekammern benannte Tierärzte aus. Als sachkundig gelten ohne Prüfung zum Beispiel Tierärzte, Jäger mit bestandener Jägerprüfung und Polizeihundeführer. Innerorts müssen große Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an die Leine.

Berlin: freiwillig, aber mit Vorteil

In Berlin gilt seit 2019 eine allgemeine Leinenpflicht. Wer eine Sachkundebescheinigung hat, darf seinen Hund trotzdem ohne Leine führen, nicht aber zum Beispiel in Grünanlagen außerhalb der Auslaufgebiete, in Fußgängerzonen, im Treppenhaus oder mit einer läufigen Hündin. Die Bescheinigung stellt die zuständige Behörde auf Antrag aus. Dafür legst du eine Prüfung in Theorie und Praxis bei einer anerkannten sachverständigen Person ab. Als sachkundig gilt in der Regel auch, wer in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre ohne Unterbrechung und ohne Vorfälle einen Hund gehalten hat. Die Bescheinigung musst du beim Spaziergang ohne Leine dabeihaben.

Theorie üben: unser Hundeführerschein-Trainer

Für die Theorieprüfung haben wir einen eigenen Trainer gebaut: Übungsfragen zu allen Prüfungsthemen, jede mit Begründung und Quelle aus Gesetzen und Fachmerkblättern, dazu eine Probeprüfung mit 35 Fragen wie in Niedersachsen. Er ist kein amtlicher Nachweis, bereitet dich aber gezielt auf die Prüfung vor.

Zum Trainer und 5 Probefragen


5 Tipps für den Sachkundenachweis für Hundehalter/innen

Als (angehende/r) Hundehalter/in sollte man sich mit dem Sachkundenachweis für Hundehalter/innen befassen und in Erfahrung bringen, ob man einen solchen Hundeführerschein benötigt. Unabhängig davon, ob es ein Muss ist oder man den Hundeführerschein auf freiwilliger Basis macht, kann es sich lohnen, die folgenden Tipps zu befolgen:
  • Informieren Sie sich über die vor Ort geltenden Bestimmungen zur Hundehaltung!
  • Befassen Sie sich intensiv mit dem Fragenkatalog für den Sachkundenachweis für Hundehalter/innen!
  • Besuchen Sie einen Vorbereitungskurs an einer örtlichen Hundeschule!
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung ein!
  • Verbinden Sie die theoretische Sachkunde mit der praktischen Hundeerziehung!

Checkliste: Diese Sachkundenachweise für Hundehalter/innen gibt es

Die Bezeichnung Hundeführerschein ist als Oberbegriff für verschiedene Prüfungen für Hundehalter/innen zu verstehen. Grundsätzlich geht es stets um den Nachweis von fundiertem Wissen, das einen zu einer angemessenen Hundehaltung befähigt. VDH und BHV sind hier als Institutionen zu nennen. Zudem gibt es noch den behördlichen Sachkundenachweis für Hundehalter/innen. Die folgende Checkliste zeigt auf, dass auch diesbezüglich noch weiter differenziert werden kann:
  • Sachkunde für gefährliche Hunde
  • Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen
  • Sachkunde für größere Hunde

Begleithundeprüfung, VDH- und BHV-Hundeführerschein: Was zählt?

Verbandsprüfungen und der amtliche Sachkundenachweis überschneiden sich, sind aber nicht dasselbe. Was ein Land anerkennt, steht in seinem Gesetz oder in einer Liste des Ministeriums:

  • Niedersachsen erkennt einige Verbandsprüfungen als gleichwertig an, etwa den BHV-Hundeführerschein und den D.O.Q.-Test 2.0. Der VDH-Hundeführerschein und die Begleithundeprüfung gehören nicht dazu.
  • Hessen kann Halter eines gefährlichen Hundes, etwa eines Listenhundes, von der Erlaubnispflicht befreien, wenn sie mit dem Hund die Begleithundeprüfung in einem VDH-anerkannten Gebrauchshundeverein bestanden haben. Alle zwei Jahre musst du dann eine Wiederholung oder die Teilnahme an VDH-Veranstaltungen nachweisen.
  • Berlin lässt neben der Prüfung auch eine Sachkunde gelten, die auf vergleichbare Weise nachgewiesen wird. Ob eine Verbandsprüfung reicht, entscheidet die Behörde. Eine Sachkunde, die eine Behörde in einem anderen Land amtlich anerkannt hat, gilt auch in Berlin.
  • Bremen, Niedersachsen und Thüringen erkennen Prüfer an, die in einem anderen Bundesland anerkannt sind. Für deine eigene Bescheinigung aus einem anderen Land fragst du am besten bei der neuen Behörde nach.

Mehr zu Übungen, Punkten und Kosten der Verbandsprüfung steht in unserem Ratgeber zur Begleithundeprüfung.

Wann braucht man einen Hundeführerschein?

Wann man zwingend einen Hundeführerschein beziehungsweise Sachkundenachweis für Hundehalter/innen braucht, ergibt sich aus den jeweiligen Landesgesetzen. In Niedersachsen ist ein solcher Sachkundenachweis grundsätzlich immer Pflicht. Im Gegensatz dazu sieht beispielsweise Nordrhein-Westfalen diesen nur für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und größere Hunde vor. Mitunter braucht man auch gar keinen Sachkundenachweis, um in seinem Bundesland einen Hund zu halten.

Wo kann man den Sachkundenachweis für Hunde machen?

Wenn die Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen abgelegt werden soll, kommen dafür anerkannte Sachverständige infrage. Dabei kann es sich unter anderem um Tierärzte und Hundetrainer handeln. Entscheidend ist, dass sie als Sachverständige offiziell anerkannt sind.

Was passiert, wenn man den Hundeführerschein nicht besteht?

Vom Bestehen der Sachkundeprüfung für Hundehalter/innen hängt mitunter die Haltung des Hundes ab. Ohne entsprechenden Nachweis darf man diesen in der Regel nicht halten und wäre somit zur Abgabe gezwungen. Dazu muss es aber nicht kommen. Wer beim Hundeführerschein durchfällt, muss nicht verzweifeln, denn eine Wiederholung der Sachkundeprüfung ist problemlos möglich.

Gut zu wissen: Ernst wird ein Durchfallen nur dort, wo die Prüfung Pflicht ist. In Niedersachsen und Bremen darfst du ohne bestandene Theorie keinen Hund aufnehmen, für die Praxis hast du ein Jahr Zeit. In den übrigen Ländern betrifft die Prüfung nur Halter gefährlicher, großer oder bestimmter Hunde. Jeder neue Versuch kostet die Prüfungsgebühr noch einmal.

Häufige Fragen zum Hundeführerschein

In welchen Bundesländern ist der Hundeführerschein Pflicht?

Für alle Halter in Niedersachsen und für neue Halter seit dem 1. Juli 2026 in Bremen. In NRW brauchen ihn Halter großer Hunde ab 40 cm oder 20 kg und bestimmter Rassen. In den übrigen Ländern gilt die Pflicht nur für gefährliche Hunde, in Bayern auch dann nicht.

Was kostet der Hundeführerschein?

In Niedersachsen kosten Theorie und Praxis laut Landesamt jeweils ab etwa 40 €, die Online-Theorie ist oft günstiger. Ein Vorbereitungskurs ist freiwillig. In anderen Ländern legen die Prüfer ihre Preise selbst fest, frag direkt nach.

Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung?

In Niedersachsen sind es 35 Single-Choice-Fragen zu Erziehung, Verhalten, Haltung, Gesundheit, Zucht, Kommunikation und Recht. Andere Länder und Verbände nutzen eigene Fragenkataloge.

Gilt ein Online-Hundeführerschein?

Als amtlicher Nachweis nicht. In Niedersachsen darfst du die Theorie zwar am Computer ablegen, aber nur in Anwesenheit eines anerkannten Prüfers. Online-Kurse mit Urkunde eignen sich gut zur Vorbereitung, ersetzen die Prüfung aber nicht.

Ersetzt die Begleithundeprüfung den Hundeführerschein?

In der Regel nicht. Eine Ausnahme ist Hessen: Dort kann die Begleithundeprüfung in einem VDH-anerkannten Verein Halter gefährlicher Hunde auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien.

Muss ich den Hundeführerschein beim Spaziergang dabeihaben?

In Niedersachsen nicht, du zeigst ihn der Gemeinde auf Verlangen. In Berlin dagegen musst du die Sachkundebescheinigung mitführen, wenn dein Hund ohne Leine läuft.

Lohnt sich ein freiwilliger Hundeführerschein?

Oft ja. In Berlin befreit er von der Leinenpflicht, in Hamburg die Gehorsamsprüfung. In Schleswig-Holstein und Thüringen können Gemeinden die Hundesteuer senken. Und das Wissen hilft im Alltag mit dem Hund.

Stand: Oktober 2026. Quellen: Hundegesetze und Hundeverordnungen aller 16 Bundesländer in der aktuellen Fassung, gelesen in den amtlichen Landesrechtsportalen (Fundstellen in der Tabelle); Frage-Antwort-Katalog zum Niedersächsischen Hundegesetz des LAVES, Stand April 2026. Die Abschnitte bis „Was passiert, wenn man den Hundeführerschein nicht besteht?“ stammen aus unserem Ratgeber von 2022 und wurden 2026 ergänzt. Rechtsberatung ersetzt diese Übersicht nicht.

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