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Hundeschulen in Bayern

223 Orte in Bayern haben eine eigene Seite mit allen Hundeschulen, Trainern und Vereinen im Umkreis von 15 km.

Alle Orte in Bayern

Die Zahl nennt die Einträge im Umkreis von 15 km.

Der Freistaat Bayern, mit seiner malerischen Landschaft, ist das flächengrößte unserer 16 Bundesländer in Deutschland. An traumhaften Naturräumen mangelt es in Bayern keineswegs. Für die Hundebesitzer und ihre Vierbeiner eignet sich die vielfältige Natur hervorragend für ausgedehnte Spaziergänge und Ausflüge. Folgende Naturräume Bayern bieten sich hervorragend für die Freizeitgestaltung mit dem Hund an:
  • Alpen
  • Allgäu
  • Fränkische Alb
  • Odenwald
  • Spessart
  • Bayrischer Wald
  • Donauried
Um die herrlichen Berge, Felder und Wiesen ausgiebig genießen zu können, sollte der Vierbeiner nicht nur fit, sondern auch gut erzogen sein. Für die ideale Erziehung sind die zahlreichen Hundeschulen und Hundetrainer die richtige Anlaufstelle für die Halter/innen. Besonders in den einwohnerstärkeren Gebieten rund um München, Nürnberg, Ingolstadt, Augsburg, Passau, Regensburg, Würzburg, Bamberg, Bayreuth, Erlangen und Fürth lassen sich viele Hundeschulen finden. Die sorgfältige Hundeerziehung ist enorm wichtig für den Umgang zwischen dem Vierbeiner und seinem Halter. Dabei ist es egal, ob man im Stadtpark, im Wald oder auf Feldern und Wiesen mit seinem Vierbeiner unterwegs ist. Daher bekommen interessierte Hundehalter/innen auf dem Land oder in der Stadt tatkräftige Unterstützung in Sachen Erziehung von den Hundeschulen in der Nähe. Die Einwohner/innen Bayern beweisen ein großes Herz für die Vierbeiner. So ist in Bayern die Zahl der Familienhunde in den letzten Jahren erheblich angestiegen, was den Städten und Kommunen hohe Einnahmen durch die Hundesteuer beschert.

Vorschriften für Hundehalter/innen in Bayern

Ein Landeshundegesetz gibt es in Bayern nicht. Geregelt wird die Hundehaltung im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Art. 18 und 37) und in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit. Leinenregeln erlassen die Gemeinden.

Hundeführerschein und Sachkunde

Bayern verlangt keinen Hundeführerschein, auch nicht für Kampfhunde. Deren Haltung braucht aber eine Erlaubnis der Gemeinde, die ein berechtigtes Interesse voraussetzt. Einen Überblick über alle Länder gibt unser Ratgeber Hundeführerschein.

Gefährliche Hunde

Kategorie 1, immer als Kampfhund vermutet: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu mit ihren Kreuzungen. Kategorie 2, widerlegbar durch ein Gutachten: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquín und Rottweiler. Die Haltung eines Kampfhundes braucht eine Erlaubnis der Gemeinde, die ein berechtigtes Interesse voraussetzt, Zucht und Kreuzung sind mit hohem Bußgeld bedroht. Auch jeder andere Hund kann durch seine Ausbildung zum Kampfhund werden.

Chip, Haftpflicht und Register

Chip, Haftpflicht und Hunderegister sind in Bayern nicht vorgeschrieben.

Leinenpflicht in Bayern

Eine landesweite Leinenpflicht gibt es nicht. Die Gemeinde kann per Verordnung festlegen, wo große Hunde und Kampfhunde nicht frei laufen dürfen, zum Beispiel in Parks oder auf bestimmten Straßen.

Für Wald und Flur gibt es keine landesweite Anleinpflicht, auch nicht zur Brut- und Setzzeit. Unbeaufsichtigt frei laufen darf ein Hund im Jagdrevier aber nicht, und Gemeinden und Schutzgebiete können eigene Regeln haben.

Stand: Oktober 2026, geprüft an den amtlichen Gesetzestexten. Grundlage: Landesstraf- und Verordnungsgesetz (Art. 18, 37), Kampfhundeverordnung. Gemeinden können strengere Regeln erlassen, verbindliche Auskunft gibt das Ordnungsamt.

So findest du eine gute Hundeschule in Bayern

Wollen sich Hundebesitzer professionellen Rat in Sachen Hundeerziehung einholen, so ist es oft gar nicht so leicht eine qualifizierte Hundeschule zu finden. Auf folgende Punkte sollte daher geachtet werden:
  • Qualifikationen in Theorie und Praxis: Hundeerzieher/innen bzw. Hundetrainer/innen ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Daher gibt es weder eine Ausbildungsordnung noch anerkannte Ausbildungsstätten. Gute Hundetrainer nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Hunden und haben eine Ausbildung mit dem Schwerpunkt Verhalten und Erziehung durchlaufen.
  • Moderne Erziehungsmethoden: Die Trainer sollten auf Basis verhaltensbiologischer Grundlagen arbeiten und auf veralteten Erziehungskonzepte verzichten. Konkret heißt das, dass der Hund nicht bestraft oder unter Druck gesetzt wird. Des Weiteren sollten keine Begriffe wie Alphatier, Rudel, vererbte bzw. angeborene Rudelstellung, Unterordnung oder Welpenschutz fallen. Solche Bezeichnungen lassen auf eine veraltete Sichtweise schließen, die mit heutigen Erkenntnissen nicht vereinbar ist.
  • Einbindung des Halters: Gute Trainer arbeiten gemeinsam mit Hund und Mensch. Der Halter wird aktiv mit eingebunden. Zudem wird ihm das beobachtende Verhalten seines Hundes sachlich und verständlich erklärt.
  • Schnupperstunden: Interessierte Hundehalter/innen gewinnen so einen Eindruck der professionellen Arbeit der Trainer und können so ihre Bedenken ausräumen.
  • Interesse am Hund: Die Trainer sollten sich über den Gesundheitszustand und die Vorgeschichte des Hundes informieren. Nur so kann ein individuelles Training erfolgen.
  • Belohnung: Wenn sich die Hunde wie gewünscht verhalten, so arbeiten professionelle Hundeschulen mit positiven Verstärkern. Belohnt werden die Hunde mit Futter, Lob oder Zuwendung. Reagiert der Hund allerdings anders als gewollt, ignorieren die Trainer sein Verhalten und bringen dem Vierbeiner eine alternative Verhaltensweise bei.

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